In den USA sind die marktführenden Fernsehnetworks ABC, CBS, NBC, Fox und CW nicht mehr in jedem Fall für den harten Kurs, Filme und Serien erst nach deren Ausstrahlung im TV ins Internet zu stellen, berichtet die Funkkorrespondenz.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) setzt sich mit den umstrittenen Urheberrechtsgebühren für die Einspeisung von TV-Programmen in Kabelnetzen auseinander. Die Urheberrechtsgebühren werden laut §20b Urheberrechtsgesetz fällig. Hier ist festgehalten, dass die Sender die Verwertungsgesellschaften bzw. die Sendeunternehmen für die Kabelweitersendung ihrer Programme zu vergüten haben.
Dietrich Leder in der Funkkorrespondenz (27/28-2012): „Diese Inszenierung für das Fernsehbild muss auf alles verzichten, was stört, in den Stadien aber tatsächlich live geschieht, wie auf den Platz stürmende Fans, rassistische Fangesänge, Rauchbomben oder politische Manifestationen. Damit tendiert die Übertragung ins Virtuelle. Es wird kein Ereignis wiedergegeben, es wird eines geschaffen, und zwar nach den ökonomischen Normen und ästhetischen Vorstellungen von Michel Platini, dem Chef des europäischen Fußballverbandes UEFA.