Zitiert: Zukunftsrat kann Länder nicht aus ihrer gesetzgeberischen Verantwortung entlassen

Aber er wäre natürlich eine Möglichkeit, freier und zukunftsorientierter über die Reform öffentlich-rechtlicher Medien nachzudenken, ohne Rücksicht auf Parteipolitik und wahltaktische Überlegungen. Damit das gelingen kann, darf es aber keine Schattenstaatsbank geben, die genau diese Probleme wieder in den Zukunftsrat holen würde. Lieber kein Zukunftsrat, als einer, wo erst wieder vor allem parteitaktische Spielchen gespielt werden. Dann soll es die Rundfunkkommission der Länder lieber gleich selbst unter sich ausmachen.

Leonhard Dobusch, netzpolitik.org, 2.3.2023 (online)

Zitiert: Stand Vierter Medienänderungstaatsvertrag

Nach Angaben der Mainzer Staatskanzlei sind zwischen dem 19. Dezember 2022 und dem 31. Januar dieses Jahres 20 Stellungnahmen zu der geplanten Novelle eingegangen. Elfstammten von Unternehmen, Verbänden und Rundfunkanstalten. Die übrigen neun hätten Privatpersonen eingereicht. Alle Eingaben seien bereits ausgewertet worden.…

Zitiert: Rundfunkkommission muss ihren Auftrag erfüllen

Organisations-, Qualitäts- und Beitragsdebatte müssen endlich zusammengeführt werden. Deswegen ist es kein Zufall, wenn nach einem Konvent beim Bundespräsidenten, einer Expertenkommission oder nach einem im Losverfahren ausgewählten Publikumsrat gerufen wird. In diesen Rufen verbindet sich direkt-demokratisches Wunschdenken mit der Sehnsucht nach einem…

Zitiert: Was wird die Rundfunkkomission über ARD beraten

Die Länder-Koordinatorin fügte hinzu: „Nach den jetzigen Informationen gehe ich davon aus, dass sich die Probleme auf diese eine ARD-Anstalt konzentrieren.“ Gerade auch bei Compliance und Transparenz seien andere Anstalten in ihren Satzungen und internen Regelungen vorbildlicher. Im neuen Medienstaatsvertrag sollen in…