Zitiert: Lauben in Kleingartenanlagen sollen – unabhängig von ihrer Größe – gleichbehandelt werden

 

 

Um Klarheit für Laubenbesitzer zu schaffen, stellt die „Begleitkommunikation neuer Rundfunkneitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio“ laut presseportal.de klar: „Sowohl durch das Bundeskleingartengesetz als auch in der Regel durch entsprechende Satzungen der Kleingartenverbände ist festgelegt, dass Lauben in Kleingartenanlagen nicht zum Wohnen genutzt werden dürfen. Deshalb gehen die Rundfunkanstalten davon aus, dass hier keine Wohnnutzung stattfindet und für die Lauben deshalb kein Rundfunkbeitrag anfällt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Laube entgegen der oben genannten Regelung tatsächlich bewohnt wird. In diesem Fall besteht Beitragspflicht wie für jede andere Wohnung auch. Davon unberührt bleiben gelegentliche Übernachtungen in Lauben. Für Lauben außerhalb von Kleingartenanlagen gilt: Sofern hier z. B. kommunale Satzungen eine Wohnnutzung von Lauben gravierend einschränken (beispielsweise in der Wintersaison), kann für diese Zeit eine saisonale Abmeldung der Laube beantragt werden. Im Übrigen besteht reguläre Beitragspflicht nach den allgemeinen Regelungen, wie z. B. auch für Ferienwohnungen.“

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Rundfunkbeitrag für Lauben geklärt?

 

 

Die Rundfunkanstalten der ARD würden im Streit um den Rundfunkbeitrag für ostdeutsche Lauben einlenken, berichtet der Nordkurier. Die Zweitgebühr für diese Anwesen würde noch nicht ab 1. Januar 2013 fällig werden. „Der federführende Südwestrundfunk (SWR) habe für alle Rundfunkanstalten nun verbindlich und eindeutig mitgeteilt, dass  bei der Gebührenerhebung große und kleine Lauben gleichgestellt und von den Abgaben befreit werden.“ Dies teilte dem Nordkurier der Rechtsexperte der SPD-Bundestagsfraktion, der Schweriner Bundestagsabgeordnete Hans-Joachim Hacker, am Freitag mit.

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