“Laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Rundfunkfreiheit verlangt Artikel 5 des Grundgesetzes, dass der Rundfunk „weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert wird“ (Erstes Rundfunkurteil von 1961). Der Mainzer Medienrechtler Matthias Cornils fasste diese Vorgabe 2012 in einem Vortrag so zusammen: Im Rundfunk müsse das gesetzliche Organisationsstatut Organe vorsehen, „die sowohl genügend Abstand vom Staat haben als sich auch nicht einseitig Partikularinteressen aus dem gesellschaftlichen Raum ergeben“. Damit sind die Staatsferne und die Gruppenferne benannt, die beiden zentralen Prinzipien des Rundfunks, die für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie auch für die den Privatfunk beaufsichtigenden Landesmedienanstalten gelten. „Die Unabhängigkeit der Medienanstalten sowohl vom Staat als auch von einzelnen Rundfunkveranstaltern ist zu gewährleisten. Medienanstalten müssen von den zu kontrollierenden Rundfunkanbietern gänzlich unabhängig sein“, erklärte der Rostocker Staatsrechtler Hubertus Gersdorf gegenüber der MK.” Weiterlesen
„Die öffentlich-rechtlichen Sender haben im vorigen Jahr aus dem allgemeinen Rundfunkbeitrag Einnahmen in Höhe von 8,167 Mrd Euro erzielt. Den Medienanstalten flossen insgesamt 157 Mio Euro (145 Mio. 2013) zu. Im Jahr 2014 erhielten die neun ARD-Anstalten aus dem Rundfunkbeitrag… Weiterlesen
„Auch für die Mitglieder der Aufsichtsgremien über den privaten Rundfunk hat der Gesetzgeber Inkompatibilitätsregelungen zu schaffen, die ihre Staatsferne in persönlicher Hinsicht gewährleisten“, stellt Jörg Ukrow vom Institut für Europäisches Medienrecht in der Funkkorrespondenz (30-31/2014) fest. Und er stellt fest:
„Keines der derzeitigen Organe nach § 35 Abs. 2 RStV ist in seiner Zusammensetzung kraft Staatsvertrag durchgehend oder zumindest überwiegend am Maßstab der organisatorischen Absicherung von Vielfaltsicherung ausgerichtet. Zudem erscheinen die für diese Organe entwickelten Inkompatibilitätsregelungen defizitär.“ Weiterlesen
Die WDR-Justitiarin Eva-Maria Michel wies in einer Stellungnahme zur Novelle des Landesmediengesetzes darauf hin, dass LfM etwa acht Prozent ihres Etat für die geplante „Stiftung für Vielfalt und Partizipation“ bereit stellen soll, ohne dass das Aufgabenportfolio der LfM maßgeblich verändert wird. „Das wirft die Frage auf, ob die LfM derzeit nicht über ihren eigentlichen Bedarf finanziert wird. Der WDR fordert daher, dass auch bei der LfM durch ein unabhängiges Verfahren geprüft wird, ob sie bedarfsgerecht finanziert wird.
Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat sich das Verfahren zur Ermittlung des Finanzbedarfs durch die Weiterlesen
Der Bundesverband Lokal-TV (BLTV) hat Vorschläge vorgelegt, die den lokalen und regionalen Fernsehanbietern eine gewisse wirtschaftliche Absicherung gewährleisten sollen. Um künftig zu gewährleisten, dass die Landesmedienanstalten in der Lage sind, den lokalen TV-Anbieter beim Aufbau nötiger Infrastrukturen zur Programmverbreitung zu unterstützen, sieht der Verband die Notwendigkeit, die Anteile der Landesmedienanstalten an den Einnahmen der Rundfunkgebühr auf 3 Prozent zu erhöhen, berichtet digitalfernsehen.de