Landesmedienanstalten

Wahl der Direktoren/Präsidenten: ein medienpolitischer Flickenteppich

Die Wahl von Ex-Staatssekretär Marc Jan Eumann zum rheinland-pfälzischen Medienaufseher wurde heftig kritisiert. Aber ist das Wahlverfahren nur bei der Landesmedienanstalt in Rheinland-Pfalz undurchsichtig? Der journalist hat sich in den anderen Bundesländern umgehört und dokumentiert den Stand der Regeln sowie… Weiterlesen

LMK-Direktorenwahl: Findungskommission der LMK war nicht staatsfern genug besetzt

Der Jurist Frederik Ferreau, der am Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln forscht, hält das Auswahlverfahren für den neuen Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) für verfassungswidrig.

„Die LMK hatte am Donnerstag vor Weihnachten erstmals veröffentlicht, wer der Findungskommission angehörte. Demnach bestand das Gremium unter Vorsitz des pfälzischen Diakoniepfarrers Albrecht Bähr aus sechs Personen, die Hälfte waren Landtagsabgeordnete.” (epd medien, 21.12.2017) Weiterlesen

Zitiert: Fünf Prozent vom Rundfunkbeitrag für Innovationen

Der Rundfunkbeitrag ist nicht nur für die öffentlich-rechtlichen Anstalten da. Deswegen wollte eine Innovationsagentur fünf Prozent der Mittel bekommen. Derzeit wird viel über Reformen bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten, ihre künftigen Aufgaben und die Höhe des Rundfunkbeitrags diskutiert. Eine Frage erscheint… Weiterlesen

Zitiert: Bewegte Bilder als Fernsehen regulieren – Erst die Gamer, dann das ganze Internet

„LfM-Direktor Tobias Schmid will zeigen, wie weit der Rundfunkbegriff im Internet reicht, also wer dem Verständnis der Medienaufsicht nach Rundfunk macht und entsprechend eine Rundfunklizenz braucht. Und er will dafür sorgen, dass die Landesmedien als Aufsicht gefragt sind. Seine grobe… Weiterlesen

Zitat zur Gruppen- und Staatsferne des Rundfunks

“Laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Rundfunkfreiheit verlangt Artikel 5 des Grundgesetzes, dass der Rundfunk „weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert wird“ (Erstes Rundfunkurteil von 1961). Der Mainzer Medienrechtler Matthias Cornils fasste diese Vorgabe 2012 in einem Vortrag so zusammen: Im Rundfunk müsse das gesetzliche Organisationsstatut Organe vorsehen, „die sowohl genügend Abstand vom Staat haben als sich auch nicht einseitig Partikularinteressen aus dem gesellschaftlichen Raum ergeben“. Damit sind die Staatsferne und die Gruppenferne benannt, die beiden zentralen Prinzipien des Rundfunks, die für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie auch für die den Privatfunk beaufsichtigenden Landesmedienanstalten gelten. „Die Unabhängigkeit der Medienanstalten sowohl vom Staat als auch von einzelnen Rundfunkveranstaltern ist zu gewährleisten. Medienanstalten müssen von den zu kontrollierenden Rundfunkanbietern gänzlich unabhängig sein“, erklärte der Rostocker Staatsrechtler Hubertus Gersdorf gegenüber der MK.” Weiterlesen

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)