Die Wahl von Ex-Staatssekretär Marc Jan Eumann zum rheinland-pfälzischen Medienaufseher wurde heftig kritisiert. Aber ist das Wahlverfahren nur bei der Landesmedienanstalt in Rheinland-Pfalz undurchsichtig? Der journalist hat sich in den anderen Bundesländern umgehört und dokumentiert den Stand der Regeln sowie… Weiterlesen
Der Jurist Frederik Ferreau, der am Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln forscht, hält das Auswahlverfahren für den neuen Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) für verfassungswidrig.
„Die LMK hatte am Donnerstag vor Weihnachten erstmals veröffentlicht, wer der Findungskommission angehörte. Demnach bestand das Gremium unter Vorsitz des pfälzischen Diakoniepfarrers Albrecht Bähr aus sechs Personen, die Hälfte waren Landtagsabgeordnete.” (epd medien, 21.12.2017) Weiterlesen
Der Rundfunkbeitrag ist nicht nur für die öffentlich-rechtlichen Anstalten da. Deswegen wollte eine Innovationsagentur fünf Prozent der Mittel bekommen. Derzeit wird viel über Reformen bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten, ihre künftigen Aufgaben und die Höhe des Rundfunkbeitrags diskutiert. Eine Frage erscheint… Weiterlesen
„LfM-Direktor Tobias Schmid will zeigen, wie weit der Rundfunkbegriff im Internet reicht, also wer dem Verständnis der Medienaufsicht nach Rundfunk macht und entsprechend eine Rundfunklizenz braucht. Und er will dafür sorgen, dass die Landesmedien als Aufsicht gefragt sind. Seine grobe… Weiterlesen
“Laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Rundfunkfreiheit verlangt Artikel 5 des Grundgesetzes, dass der Rundfunk „weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert wird“ (Erstes Rundfunkurteil von 1961). Der Mainzer Medienrechtler Matthias Cornils fasste diese Vorgabe 2012 in einem Vortrag so zusammen: Im Rundfunk müsse das gesetzliche Organisationsstatut Organe vorsehen, „die sowohl genügend Abstand vom Staat haben als sich auch nicht einseitig Partikularinteressen aus dem gesellschaftlichen Raum ergeben“. Damit sind die Staatsferne und die Gruppenferne benannt, die beiden zentralen Prinzipien des Rundfunks, die für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie auch für die den Privatfunk beaufsichtigenden Landesmedienanstalten gelten. „Die Unabhängigkeit der Medienanstalten sowohl vom Staat als auch von einzelnen Rundfunkveranstaltern ist zu gewährleisten. Medienanstalten müssen von den zu kontrollierenden Rundfunkanbietern gänzlich unabhängig sein“, erklärte der Rostocker Staatsrechtler Hubertus Gersdorf gegenüber der MK.” Weiterlesen