Günther Jauch hat gegen eine Burda-Illustrierte geklagt und vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe einen Teilerfolg erzielt. Diese hatte nach einem Aufmacher auf der Titelseite in einem Artikel behauptet: „Sicherlich war er auch zu Tränen gerührt, als er vom Schicksal sozial benachteiligter Kinder in seinem Wohnort Potsdam hörte.“ Dazu konnte Jauch eine Gegendarstellung durchsetzen.
Zitiert: Gegendarstellungen sind egal
So sehr es eine (historische) Errungenschaft darstellt, dass Gegendarstellungen etwa zu falschen Berichten über Adels-Hochzeiten sogar auf Titelseiten gedruckter Illustrierter erscheinen können müssen, so egal ist es inzwischen, da gedruckte Titelseiten vielen Menschen gar nicht mehr begegnen. Die Musik spielt anderswo. An…
