Das Gesamtbild ist eindeutig: Die bisher ausgeurteilten Beträge halten die Medien nicht davon ab, weitere Privat- und Intimsphäreverletzungen zu begehen. Konsequenterweise müssen die Gerichte zukünftig höhere Geldentschädigungen zusprechen, um den vom Bundesgerichtshof (BGH) für Zwangskommerzialisierungsfälle beabsichtigten „echten Hemmungseffekt“ (BGH, Urt.… Weiterlesen

