Das Rundfunkrecht ist verfassungsrechtlich stark grundrechtlich geprägt. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Artikel 5 Grundgesetz folgt, dass die Rundfunkfreiheit als „dienende Freiheit“ verstanden wird, woraus die duale Rundfunkordnung und der Versorgungsauftrag abgeleitet werden. […]
Bei dem Konzept der „dienenden… Weiterlesen

