Neueste Beiträge

Zitiert: Was die GVK der ARD für den Herbst plant

In diesem Vorschlag wurden mehrere Vorstöße in Richtung einer Absicherung der Arbeitsfähigkeit der Aufsichtsorgane, nicht nur angesichts neuer Aufgaben, etwa durch den Medienänderungsstaatsvertrag, unternommen: es geht auch um finanzielle und personelle Stärkung der Aufsicht, um nachhaltige Professionalisierung und „weitere Fortschritte in Sachen…

Zitiert: Nähe ist ein entscheidender Faktor in der Auslandsberichterstattung

Insgesamt führt die wirtschaftliche, sprachliche und kulturelle Nähe zwischen zwei Ländern zu einem sehr viel größeren Umfang der Berichterstattung. Das geht aus den Ergebnissen der Analyse hervor. Allerdings gilt dies vor allem für Länder, die selbst wirtschaftlich stark sind. Die Top Fünf…

Zitiert: Diskussion über die BBC

Der erhebliche brain drain hat einerseits mit dringend nötigen Einsparungen zu tun. Von Kulturministerin Nadine Dorries wurde dem Sender ausgerechnet zum 100. Geburtstag eine brutale Schrumpfkur verordnet, die Rundfunkgebühr für zwei Jahre eingefroren, zukünftige Förderung von Vorgaben in der Personalstruktur abhängig gemacht.…

Zitiert: Die Flucht nach vorn oder Angriff ist nicht immer die beste Verteidigung

Die ARD hat Freitagabend die Flucht nach vorn angetreten. Nach wochenlangem Schweigen haben acht ARD-Intendanten erkannt, dass der Rückweg versperrt ist. Eine aus ihrer Führungsriege wurde bei unmoralischem und möglicherweise rechtswidrigem Verhalten ertappt. Das Vertrauen der Öffentlichkeit ist nicht nur gegenüber dem…

Zitiert: ARD und ZDF sehen sich in Sachen Transparenz im Wesentlichen als Berechtigte, nicht als Verpflichtete

Denn obwohl sie zu fast hundert Prozent öffentliches Geld verwenden – und hoffentlich nur selten verschwenden –, sehen sich die Öffentlich-Rechtlichen in Sachen Transparenz im Wesentlichen als Berechtigte, nicht als Verpflichtete.

Sie berufen sich dafür auf einen 34 Jahre alten Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts, in dem mal festgestellt wurde, dass sich der aus dem Grundrecht der Pressefreiheit abgeleitete Auskunftsanspruch nicht gegen Rundfunkanstalten richten könne.

Begründung: Sonst könnten private Medien den Anspruch dazu missbrauchen, ihren öffentlich-rechtlichen Wettbewerbern zu schaden.

Jost Müller-Neuhof, tagesspiegel.de, 13.8.2022 (online)