Mit dem Begriff „Jugendsünde“ ist, siehe oben, aus tausend Gründen sparsam umzugehen. Zum Weiteren aber ist es gerade einmal wieder angezeigt, daran zu erinnern, dass Kinder Kinder sind und keine Erwachsenen im Sinne der Zurechnungs- und Schuldfähigkeit – sie sind es glasklar nicht im juristischen Sinne, und sie sind es wohl auch nicht darüber hinaus, siehe Beispiel unten, betreffend die neue Bundessprecherin der Grünen Jugend, Sarah-Lee Heinrich. … Die Frage wird sein: Wie gehen wir damit um? Junge Menschen in der Welt von Tiktok, Instagram, Facebook und Youtube allein zu lassen; sie in der Schule weiterhin in korrekter Füllfederhaltung zu unterrichten, nicht aber in Persönlichkeitsrecht, Internet-Etikette und Langzeitfolgen; sie gleichzeitig aber immer gnadenloser für ihr Netzverhalten abzustrafen – das jedenfalls ist keine Lösung.
Laura Hertreiter und Cornelius Pollmer, sueddeutsche.de, 11.10.2021 (online)