Im SR-Verwaltungsrat kommen acht von neun Mitgliedern aus hohen Staatsämtern oder haben einen prominenten parteipolitischen Hintergrund (siehe INFO Der SR-Verwaltungsrat unten). Dies sei verfassungswidrig, sagt der Münchner Rundfunkrechtler Helge Rossen-Stadtfeldt. Er begründet dies in einer Expertise für den Branchen-Informationsdienst „Medienkorrespondenz“ mit der fehlenden Staatsferne beim SR. Im Saarland entscheiden fast ausschließlich Partei- und Staatsvertreter über Stellenpläne und Besetzung wichtiger Posten in den Redaktionen und über die finanzielle Ausstattung der Programme. Sie befinden auch darüber, wer eine Beförderung verdient.
Bis auf den langjährigen IHK-Geschäftsführer Volker Giersch sind keinem Verwaltungsratsmitglied auf Anhieb Kompetenzen zuzuordnen, wie sie die Steuerung eines so komplexen und sensiblen Unternehmens wie des SR verlangen. Sie verstehen sich eher als Polit-Emissäre. Allesamt hatten sie, teilweise über Jahrzehnte hinweg, partei- und machtgetriebene Führungspositionen in Parteien, Ministerien, Behörden und im Landtag inne. […]
Ähnlich staats- und parteinah wie im Verwaltungsrat geht es im Rundfunkrat des SR zu. Von den zurzeit 38 RR-Mitgliedern sind mindestens 25 einer Partei klar zuzuordnen, die meisten aktuell und ehemals mit prominentem Parteienwirkungskreis, ab Kreisverband aufwärts. Sie wirken im Rundfunkrat aber unter „neutralem“ Etikett eines Verbandes (siehe INFO Der SR-Rundfunkrat unten). Nach dem Bundesverfassungsgericht dürfen ein Drittel des Rundfunkrats, beim SR 13 Mitglieder, staats- oder parteinah sein.
Roland Lattwein, saarlandinside.de, 05.02.2024 (online)