Zitiert: Wie man eine Erhöhung begründen kann

Obergrenze für Parteienfinanzierung soll angehoben werden: Dem Gesetzentwurf zufolge soll die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung von 141,9 Millionen Euro für das Jahr 2011 auf knapp 184,8 Millionen Euro für die für das Jahr 2018 vorzunehmende Festsetzung angehoben werden. „Zuzüglich des jährlichen Inflationsausgleiches entsprechend des vom Statistischen Bundesamt dargelegten Berichts beträgt die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung für das Jahr 2023 derzeit rund 187,6 Millionen Euro“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs weiter.

Damit soll die staatliche Parteienfinanzierung den vier Fraktionen zufolge „an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden, unter denen Parteien heute bei der Erfüllung ihres verfassungsmäßigen Auftrags agieren“. Die Anhebung sei mit Blick auf die erweiterten Anforderungen an die politische Arbeit und die gestiegenen Partizipationsansprüche innerhalb der Parteien geboten. Konkret ergebe sich ein finanzieller Mehrbedarf gegenüber der bisherigen Obergrenze „insbesondere aus den Kosten für Internetauftritte, Maßnahmen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit, aus Kosten für Social Media und andere neue Kommunikationskanäle sowie aus den Aufwendungen für Mitgliederbefragungen, die als Instrument innerparteilicher Willensbildung eine zunehmende Rolle spielen“. In diesem Zusammenhang seien in erheblichem Umfang Investitionen nachzuholen.

Bundestag.de, 09.11.2023 (online)

Aus dem Gesetzentwurf:

„Aufgrund dieser wesentlichen Rolle der Parteien für unser Staatswesen ist ihre Arbeit und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger hierin entscheidend für ihre Integrationsfunktion im demokratischen Willensbildungsprozess.

Die Finanzierung der parteipolitischen Arbeit ist immer wieder Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Insbesondere über das Parteiengesetz ist im vergangenen Jahrzehnt diskutiert worden, ohne dass es zu entscheidenden Änderungen gekommen ist. Skandale Einzelner haben wiederholt ein schlechtes Bild auf die politischen Parteien insgesamt geworfen und trüben das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihre Arbeit. Transparenzdefizite wurden z. B. beim Sponsoring festgestellt, das Parteien bereits seit vielen Jahren als ein Mittel der Teilfinanzierung von Veranstaltungen dient. […]

Die bedarfsgerechte Finanzierung der Parteien zur Ermöglichung einer effektiven Mitwirkung an der politischen Willensbildung wird durch die Anhebung der absoluten Obergrenze sichergestellt. Die Anhebung beschränkt sich dabei auf den – entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben dargelegten – nachhaltigen finanziellen Mehrbedarf“

(Bundestagsdrucksache, 07.11.2024, pdf)

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