Der Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Ralf Ludwig, erwartet, dass es für die öffentlich-rechtlichen Sender künftig schwerer werde, insbesondere jüngere Zielgruppen online zu erreichen. Grund dafür sei die „Schärfung des sogenannten Verbots der Presseähnlichkeit“, sagte Ludwig Ende Mai im Medienausschuss des sächsischen Landtags. […]
Laut der Staatsvertragsnovelle dürfen die Portale der Anstalten sowie deren Angebote auf Drittplattformen nicht presseähnlich sein. Für die eigenen Plattformen sind weitere Vorgaben vorgesehen. […]
Diese gesamte Regelung schränke „unseren journalistischen Gestaltungsspielraum erheblich ein“, sagte Ludwig im Landtag. Er befürchte, die öffentlich-rechtlichen Angebote im Digitalen könnten „an Wahrnehmung und Relevanz verlieren, weil uns nicht alle Möglichkeiten, die Menschen zu erreichen, zur Verfügung stehen“. Nachrichten lägen „fast immer zuerst in Textform“ vor, etwa durch Agenturen, sagte Ludwig. Mehr als die Hälfte der Nutzer*innen bevorzuge es außerdem, Nachrichten online zu lesen. Bei den 18- bis 24-Jährigen seien es fast die Hälfte.
Aus diesen Gründen kündigte Ludwig an, weiter auf Texte setzen zu müssen: „Das Gebot der Sendungsbegleitung zwingt uns allerdings dazu, künftig Audios und Videos zu produzieren oder zu beschaffen, wie dies eigentlich nicht notwendig wäre.“ Es sei zumindest sehr fraglich, ob dies, sagte der MDR-Intendant, „der Weisheit letzter Schluss ist, auch mit Blick auf die damit einhergehenden Kosten“.
Volker Nünning, M, 11.06.2025 (online)