Zitiert: Verfassungsrechtliche Grenzen einer Indexierung des Rundfunkbeitrags

Eine (Voll-)Indexierung scheidet als Alternative zwar nicht verfassungsrechtlich zwingend, aber als sachlich risikoreicher aus, weil sie den Sachzusammenhang der Gebührenfestsetzung zum Programmauftrag missachten könnte und ihre Parameter sowie deren Festlegung eher dem medienpolitischen Belieben  ausgesetzt wären als normative Bezugsgrößen und Beteiligungsrechte aus der Sache. Auch droht eine Indexierung den status quo fortzuschreiben, ohne ihn kritisch zu hinterfragen, etwa unter Aspekten der Veränderung erheblicher Faktoren im jeweiligen Bereich. Eine Teilindexierung, die rechnergestützt erfolgt, ist demgegenüber unter dem jetzigen Verfahrensregime bei Anstalten und KEF Praxis. Hierbei können innovative Entscheidungen im sog. „Checklistenverfahren“ in die Bedarfsermittlung eingestellt werden, so dass dieses Verfahren publizistisch relevante Neuerungen nicht blockiert oder präjudiziert. Im Gegenteil: Es steigert die Transparenz, sofern durchlaufende Ansätze und auf Teuerung beruhende Veränderungen auf diese Weise unterscheidbar sind gegenüber Ansätzen, die eine programmliche, konzeptuale oder innovative Basis haben

Hahn/Vesting: Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 3 Auflage, 2012, S. 2154

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)