Redaktionsausschuss, Gesamtpersonalrat und Personalrat Hamburg fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme die Politik dazu auf zu prüfen, ob ein Wahlvorschlag tatsächlich nur eine Person enthalten darf. Sollte die Rechtsaufsicht an ihrer Auslegung festhalten, müsse der Staatsvertrag verändert werden, so die Gremien. „Wir brauchen eine schnelle Antwort auf die Frage, wie ein zeitgemäßes Verfahren aussehen sollte.“ […]
In ihrer Erklärung fordern die Mitarbeitendengremien des NDR nun außerdem ein „ein neues, transparentes Auswahlverfahren, an dem auch die Beschäftigten ernsthaft beteiligt werden“. […] „Der Verwaltungsrat darf nun nicht einfach zur Tagesordnung übergehen und den oder die Zweitplatzierte/n des Auswahlverfahrens vorschlagen: Wie könnte die/der Zweitbeste bei einer Wahl überzeugen, wenn schon die erste Kandidatin nicht die erforderliche Mehrheit fand?“ so die Personalvertretenden. […]
Redaktionsausschuss, Gesamtpersonalrat und Personalrat Hamburg kritisieren nun konkret, dass sie zwar Vorschläge für ein Stellenprofil einreichen durften, seitdem aber nicht in das Verfahren einbezogen wurden. […]
„Der Vorsitzende des Rundfunkrates hat in der Sitzung sogar öffentlich eingeräumt, dass es viele Frage der Beschäftigten gebe. Dass wir im Rundfunkrat dennoch keine Fragen stellen durften, belegt aus unserer Sicht, dass den Personalgremien dringend ein Rederecht in Rundfunk- und Verwaltungsrat eingeräumt werden muss. Eine frühere Einbeziehung der Personalvertretungen könnte auch einer externen Kandidat*in ermöglichen, während des Auswahlprozesses Einblick in die Themen zu bekommen, die die Mitarbeitenden bewegen“, heißt es von den Gremien.
Timo Niemeier, dwdl.de, 05.04.2025 (online)