Für die Beitragszahler bedeute die Erhöhung eine Steigerung um 0,8 Prozent pro Jahr, sagte Detzel. Damit liege die Beitragsentwicklung deutlich unterhalb der aktuellen Inflationsrate und entspreche dem Grundsatz, die Belastung der Beitragszahler so gering wie möglich zu halten. […]
epd, 23.04.2024 (online)
Die Kommission erkennt für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 Kosten von rund 41,65 Milliarden Euro für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten an. Das entspricht rund 10,4 Milliarden Euro pro Jahr. Die KEF hat damit die ursprüngliche Anmeldung um knapp zwei Milliarden Euro gekürzt.
Die Höhe des Rundfunkbeitrags werde außerdem durch Beitragsmehrerträge aus der laufenden Beitragsperiode in Höhe von 1,1 Milliarden Euro gedämpft, so die KEF
Kurt Sagatz, tagesspiegel.de, 23.04.2024 (online)
Wobei die Kommission den angemeldeten Bedarf der Anstalten für die Jahre 2025 bis 2028 um knapp zwei Drittel – beziehungsweise 1,8 Milliarden Euro gekürzt habe.
Das sei durchaus „etwas mehr“ gekürzt, so Detzel auf Nachfrage, als in den vergangenen Jahren. Darin stecken den Angaben zufolge 0,9 Milliarden Kürzung bei den Ausgaben, vor allem beim Personal. Der Rest ergibt sich daraus, dass die KEF die Erträge und Eigenmittel der Anstalten höher bewertete als die Sender selber. Trotz dieser Kürzungen, so Detzel, seien die Anstalten mit dem empfohlenen neuen Beitrag „bedarfsgerecht“ finanziert. Er schloss einen Hinweis an, der in Richtung der beitragsstörrischen Länder zielen dürfte: „Gleichzeitig würde jedoch ein Unterschreiten der empfohlenen Beitragshöhe die zur Erfüllung ihres derzeitigen Auftrags notwendige Finanzierung gefährden.“
Während die Sender also im Vorjahresvergleich knapp zwei Prozent mehr erhalten sollen, steigt der Beitrag für die Bürger nur um 0,8 Prozent an.
Claudia Tieschky, sueddeutsche.de, 23.02.2024 (online)
Die Entscheidung über die Höhe des Beitrags liegt nun bei den 16 Landesparlamenten der Bundesländer. Das dreistufige Verfahren zur Beitragsfestlegung sichert die Unabhängigkeit der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit die Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags. Hauptfinanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ist der Rundfunkbeitrag.
dpa, taz.de, 23.02.2024 (online)
Besonderheit in diesem Jahr: Die Bundesländer pfeifen schon jetzt drauf, was ihre eigene Expertenkommission sagt. Sie wollen ARD, ZDF und Deutschlandradio weniger teuer haben und das nicht dadurch bewerkstelligen, dass sie Sender streichen (das können nur die Länder), sondern mit finanziellem Druck bei bislang unveränderten Strukturen.
Claudia Tieschky, sueddeutsche.de, 23.02.2024 (online)
Detzel riet demgegenüber den Bundesländern „Verfahrenstreue“. Ein stabiler Beitrag sei weder verfassungsrechtlich noch staatsvertraglich formuliert. Der KEF sei vorgegeben, die bedarfsgerechte Finanzierung der Anstalten zu berechnen, damit diese ihren Auftrag erfüllen können, und dabei die Belastung der Bürger im Auge zu haben.
Um Kosten zu reduzieren, sei das Mittel der Wahl der Auftrag der Rundfunkanstalten, „denn der Auftrag bestimmt den Finanzbedarf“, sagte Detzel. Über den Auftrag entscheiden die Länder. Mit der Forderung einzelner Bundesländer, den Beitrag nicht zu erhöhen, sei „die Politik beim falschen Zeitpunkt, also zu spät“, sagte Detzel.
Diemut Roether, epd medien, 23.02.2024 (online)
Benjamin Grimm als Medienbeauftragter der Landesregierung verwies auf die „Rücklagen in Größenordnungen“, die man zunächst aufbrauchen könne, um in der Zwischenzeit bei den Reformen voranzukommen. Berlins Regierungschef Kai Wegner hatte verlauten lassen: „Der Regierende Bürgermeister sieht eine Erhöhung ab dem Jahr 2025 sehr kritisch und lehnt diese ab.“
Kurt Sagatz, tagesspiegel.de, 23.04.2024 (online)
Der in der Magdeburger Staatskanzlei für Medien zuständige Staatsminister Rainer Robra (CDU) erklärte am Freitag, dass die Länder bestrebt seien, gegenüber der KEF-Empfehlung weitere Einsparungen zu realisieren, „sodass im Ergebnis eine Beitragserhöhung vermieden werden kann“.
epd, 23.04.2024 (online)
Sollte ein Land eine Abweichung für erforderlich halten, sei es Sache dieses Landes, das Einvernehmen aller Länder über die Abweichung von der Bedarfsfeststellung der KEF herbeizuführen, hatten die Verfassungsrichter zudem gefordert.
Kurt Sagatz, tagesspiegel.de, 23.04.2024 (online)
Die Kommission schreibt: „Eine Abweichung von der Empfehlung ist von Verfassungs wegen nur in Ausnahmefällen und nur einvernehmlich durch alle Länder möglich. Hierfür müssen nachprüfbare Gründe angegeben werden.“
epd, 23.04.2024 (online)
Man habe die Finanzierung der Sender und die Belastung der Bürger auf Grundlage des Rundfunkauftrags geprüft, sagte Detzel. „Die vielfach von der Politik genannte Thematik der Beitragsstabilität“ sei „weder verfassungsrechtlich noch staatsvertraglich formuliert“. Diesen Begriff gebe es im Gesetz nicht, „er kann damit auch kein Maßstab für die Arbeit der KEF sein“.
Claudia Tieschky, sueddeutsche.de, 23.02.2024 (online)
Die Kommission weist darauf hin, dass die Rundfunkanstalten trotz vorgenommener Kürzungen mit dem empfohlenen monatlichen Rundfunkbeitrag 2025 bis 2028 bedarfsgerecht finanziert sind. Gleichzeitig würde jedoch ein Unterschreiten der empfohlenen Beitragshöhe die zur Erfüllung ihres derzeitigen Auftrags notwendige Finanzierung gefährden. (24. KEF-Bericht, Tz. 18)