– und das ist auch gut so. Schon die Heterogenität der am Meinungsbildungsprozess Beteiligten (traditionelle Medien, neue Gatekeeper, neue Inhalteanbieter wie „Influencer“ etc.) erfordert einen multifaktoriellen Ansatz. Denn allein Anbieter- und Angebotsvielfalt sind kein Garant mehr für einen gelingenden, d. h. informierenden und ausgewogenen Meinungsbildungsprozess. Die für das Bestehen und Überleben einer Demokratie wichtigen Qualitätsinhalte müssen von den Nutzern algorithmenbasierter Plattformen auch aufgefunden und zur Kenntnis genommen werden können. Immerhin hält das Recht Instrumente für eine Plattformregulierung bereit. Freilich bleibt die Effektivität dieser Instrumente abzuwarten und zu evaluieren.
Überhaupt: Es wäre zu einfach, die komplexen Herausforderungen der modernen, digitalen Kommunikationsmechanismen einfach dem Recht und dem Staat (Gesetzgeber und Vollzugsbehörden) zu überlassen und darauf zu vertrauen, dass diese es schon richten werden. Vielmehr müssen wir uns eingestehen, dass in einer pluralen Gesellschaft mit einem Überangebot an Informationen, Nachrichten und Meinungen ein kollektiv geteiltes Gefühl von gemeinsamer Wissensbasis und Zusammengehörigkeit nicht mehr durch einzelne Fernsehsendungen oder sonstige „mediale Lagerfeuer“ herzustellen ist. Infolge der Fragmentierung der Kommunikationsprozesse, die zudem zu einem großen Teil über international agierende Plattformen gesteuert und abgewickelt wird, bedarf es gesellschaftlicher Anstrengungen, um ein neues, resilientes und nachhaltiges Fundament für den Meinungsbildungsprozess der Zukunft zu legen. Hierbei muss nicht nur das Recht neue Wege finden, wie Vielfalt im Rahmen digitaler Kommunikation gesichert werden kann. Auch wird die kontinuierliche Ausbildung von Medienkompetenz eine ganz zentrale Rolle einzunehmen haben. Oder kurz gesagt: „It’s the media literacy, stupid!“
KEK: 8. Konzentrationsbericht, 2025 (online)

