Damit geht zum Beispiel die Frage einher, wie die Daten verwaltet werden, die schon heute erhoben werden. Vielleicht muss man die Idee verfolgen, dies in einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung zu tun, die nicht ausschließlich zu kommerziellen Zwecken geführt wird. Vielleicht ist es sinnvoll, wenn diejenigen, die Daten erheben, so etwas wie eine Standesethik entwickeln, wie man sie von der ärztlichen Schweigepflicht kennt. Und womöglich muss man auch über Verfallszeiten für Daten sprechen.
All diese Ansätze könnten dazu beitragen, dass sich aus der berechtigten Begeisterung für Datenschutz in diesem Land die gemeinsame Aufgabe entwickelt, ein beispielhaftes Vorbild für Datennutz zu prägen: positive Beispiele, die zeigen, wie man auf Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Daten sammeln und verwerten kann. So würde man jedenfalls mehr gegen Überwachung tun, als wenn man sie einfach nur beklagt.
Dirk von Gehlen, sueddeutsche.de, 13.09.2019 (online)
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