In der Pressekonferenz nach der Intendantensitzung kündigte der ARD-Vorsitzende außerdem an, dass der Senderverbund „die CEO-Kommunikation stärken“ wolle. Er wolle sich „direkt den Fragen von Menschen stellen“, erläuterte er, in Formaten wie „Ask me anything“ oder „Insta Live“. Warum er das CEO-Kommunikation nennt? – „Weil ich der CEO bin.“ Fünf Minuten zuvor hatte Gniffke noch gesagt, er wolledas A in der ARD stärken, das für „Arbeitsgemeinschaft“ steht. Und wenig später sagte er dann, dass er als ARD-Vorsitzender „so was wie der Klassensprecher“ der Intendanten sei.
Hier scheint eine Rollenklärung dringend geboten. CEO oder Klassensprecher? Konzern oder Arbeitsgemeinschaft? Gemessen an den sechs Milliarden Euro, die die ARD aus dem Rundfunkbeitrag erhält, ist der Senderverbund in der Tat ein Konzern, und kein kleiner.
Im Ranking der 100 größten Medienkonzerne der Welt, das das Institut für Medienpolitik erstellt, liegt sie mit geschätzten 7,25 Milliarden Euro Umsatz immerhin auf Platz 33; unter den deutschen Medienkonzernen nimmt sie nach Bertelsmann sogar den zweiten Platz ein.
Kein Wunder also, dass die ARD kommuniziert wie ein Konzern und Pressemitteilungen voller Buzzwords heraushaut. Dennoch ist sie als öffentlich-rechtlicher Senderverbund alles andere als ein Konzern oder eine Aktiengesellschaft. Sie ist, wie der Bundesgerichtshof vor acht Jahren noch einmal festgestellt hat, in Rechtsstreitigkeiten nicht einmal parteifähig. Sie gehört der Allgemeinheit, also uns allen, aber die Aufsichtsgremien, das hat sich nicht zuletzt beim RBB-Skandal gezeigt, sind nicht in der Lage, dieses große Konstrukt wirksam zu kontrollieren.
Auch Gniffke, der für zwei Jahre den ARD-Vorsitz hat, kann die Arbeitsgemeinschaft nicht lenken wie ein CEO einen Konzern, und er kann Reformen nicht von oben verordnen. Die Kompetenzzentren können ein erster Schritt sein. Im kommenden Jahr muss sich zeigen, ob sie in der Wirklichkeit funktionieren oder ob am Ende die ARD-internen Rivalitäten und Eifersüchteleien obsiegen. Wirksam werden kann die Reform nur, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einbezogen werden und sie mittragen.
Diemuth Roether, turi2.de, 01.07.2023 (online)
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