Zukünftige Events
Apr
3
Mo
18:30 Jahresempfang der SLM 2023 @ Leipzig Marriott Hotel
Jahresempfang der SLM 2023 @ Leipzig Marriott Hotel
Apr 3 um 18:30
Begrüßung Prof. Dr. Markus Heinker, Präsident des Medienrates der SLM, und Dawid Statnik, Vorsitzender der Versammlung der SLM „Förderung der lokalen Medienvielfalt: Realisierung der Lokaljournalismusförderung in Sachsen“ „Die Aufsicht über die Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflichten“ Prof.[...]
Apr
18
Di
14:00 Gefährliche Verschwörungs-Geschi... @ Online
Gefährliche Verschwörungs-Geschi... @ Online
Apr 18 um 14:00 – 17:00
Medienkompetenz ist für alle Menschen wichtig – auch für diejenigen mit Leseeinschränkungen. In Deutschland können immerhin mehr als sechs Millionen Menschen oder gut 12 Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung nicht oder nur unzureichend lesen – aus[...]
Neueste Kommentare

    Zitiert: BVG-Urteil kein Grund für Sparmaßnahmen

    Ist in vergangenen Zeiträumen ein verschlechtertes Angebot ausgestrahlt worden, kann dies durch spätere Mehrausstattung tatsächlich nicht mehr ausgeglichen werden. Daraus geht die Irrevisibilität der Folgen eines verspäteten Inkrafttretens des geänderten Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags jedoch nicht ohne Weiteres hervor. Dies hätten die Beschwerdeführer vielmehr näher aufzeigen müssen. Denn wenn das Programmangebot tatsächlich erbracht wird, ist nach den genannten Grundsätzen eine kompensierende Mehrausstattung in späteren Zeiträumen durchaus nicht ausgeschlossen. Sofern die Beschwerdeführer also geltend machen wollen, eine verfassungswidrige Verzögerung des Inkrafttretens der Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags löse eine Verschlechterung des Programmangebots aus und verletzte irreparabel ihre Rundfunkfreiheit, hätten sie substantiiert darlegen müssen, bei Nichtinkrafttreten ab dem 1. Januar 2021 mangels Beitragserhöhung zu dem von der KEF geprüften Programmangebot nicht in der Lage zu sein, obwohl im Fall des Obsiegens im Verfassungsbeschwerdeverfahren eine kompensierende Mehrausstattung in späteren Zeiträumen in Betracht kommt.

    Zwar ist ohne Weiteres plausibel, dass die Beschwerdeführer trotz der Aussicht auf spätere finanzielle Mehrausstattung nicht auf unbegrenzte Zeit in der Lage wären, das Programmangebot gewissermaßen in eigener „Vorleistung“ zu realisieren. Nicht ohne Weiteres plausibel ist hingegen, dass dies – mit Blick auf entsprechende spätere Mehrausstattung – nicht für eine gewisse Zeit möglich sein sollte. Insofern hätte es genauerer Angaben bedurft.

    Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Dezember 2020 (online)

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    Onlinefilm.org

    Zitat der Woche
    Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
    Out of Space
    Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)