Zitiert: Bitte prüfen – Aufgaben und Finanzierung der Landesmedienanstalten

Knapp zwei Prozent aus dem Rundfunkbeitrag dienen zur Finanzierung der Landesmedienanstalten, so ist es gesetzlich festgeschrieben. Doch in der Realität fließt oft deutlich weniger Geld an die Aufsichtsbehörden. Volker Nünning ist der Frage nachgegangen, ob die Finanzausstattung der Landesmedienanstalten angemessen ist. […]

Insgesamt 552 Planstellen gab es im Jahr 2023 bei der Medienaufsicht, davon 26,5 in der gemeinsamen Geschäftsstelle, wie die seit Januar amtierende DLM-Vorsitzende Eva Flecken, Direktorin der MABB, mitteilte. Daten zur Personal- und Finanzausstattung der Aufsichtsbehörden wurden bis einschließlich 2022 noch im jeweiligen Jahrbuch der Landesmedienanstalten gebündelt veröffentlicht. Im Jahr 2022 beschlossen die Anstalten dann, diese Publikation einzustellen – auch eine Entscheidung für weniger Transparenz. […]

Gebraucht werde „ein effektives Zusammenwirken von Aufsichten auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene“, sagt die DLM-Vorsitzende Flecken: „Gerade durch ihre Verankerung vor Ort kommt der staatsfernen Aufsicht auf Länderebene eine durchsetzungsstarke Rolle zu, denn die EU-Kommission kann nicht Verstöße in 27 Mitgliedstaaten selbst überwachen, sondern ist auf die Arbeit und das Know-how der lokalen unabhängigen Medienaufsichtsbehörden angewiesen.“ Bei der Medienaufsicht zeige sich, so sieht es Flecken, dass der Föderalismus funktioniere.

Ob das tatsächlich so ist, wird sich etwa mit Blick auf die künftige Kontrolle von Online-Plattformen auf Basis des Digital Services Act (DSA) der EU noch zeigen müssen. In Deutschland soll laut dem Entwurf des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), mit dem das nationale Recht an die DSA-Vorgaben angepasst werden soll, die Bundesnetzagentur die zentrale Aufsichtsinstitution werden. Sonderzuständigkeiten sind für die Landesmedienanstalten und auch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz vorgesehen. […]

Der Anteil von 1,9 Prozent am Rundfunkbeitragsaufkommen sorgte 2023 nach den Planzahlen dafür, dass den Landesmedienanstalten ein Betrag von insgesamt 166 Millionen Euro zustand, die endgültigen Zahlen liegen noch nicht vor. Umgerechnet auf den monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro beträgt der Anteil der Landesmedienanstalten 35 Cent. Von der Gesamtsumme erhält jede Medienanstalt zunächst einen Sockelbetrag von rund 500.000 Euro. Das weitere Budget für die einzelnen Behörden wird dann anhand der Rundfunkbeitragseinnahmen ermittelt, die im jeweiligen Bundesland anfallen.

Doch nur sechs Landesmedienanstalten bekommen überhaupt den ihnen zustehenden vollen Anteil, die besagten knapp zwei Prozent. Das sind die Anstalten in Bayern, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die übrigen acht Aufsichtsbehörden erhalten weniger Geld – über einen sogenannten Vorwegabzug wird ihnen das Budget gekürzt. Das gilt somit für die Medienanstalten in Hamburg/Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Berlin/Brandenburg, Sachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.

Addiert man die Vorwegabzüge, ergibt sich nach den Planzahlen für 2023 ein Betrag von rund 47 Millionen Euro, den diese acht Medienanstalten nicht bekamen. In den betreffenden Bundesländern haben sich über die Jahre die dortigen Regierungskoalitionen eine Reihe von Vorhaben ausgesucht, die dann mit Rundfunkbeitragsgeldern (mit)finanziert werden – nicht zuletzt aus standortpolitischen Gründen. Kleinteilige und komplizierte Gesetzesvorschriften wurden da zuweilen verabschiedet, die dann etwa eine Finanzierung Offener Kanäle vorsehen. Überwiegend ist das abgezogene Geld über die jeweilige ARD-Landesrundfunkanstalt für die Filmförderung einzusetzen – oder sogar zur Musikförderung.

Volker Nünning, epdmedien, 15.12.2024 (online)

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