So das Fazit eines Gutachtens von Prof. Dr. Hans-Georg Dederer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Passau. Er hatte den Auftrag von der grünen Bundestagsfraktion erhalten. Er hält es für sehr unwahrscheinlich, dass die UNESCO-Konvention über den „Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ in die Präambel oder den Vertragstext von TTIP aufgenommen würden. Denn die USA seien der bedeutendste Gegner der UNESCO-Konvention gewesen. Völkervertragliches Welthandelsrecht wie TTIP darf sich nicht als höherrangiges Recht gegen die UNESCO-Konvention durchsetzen.
Zusammenfassung des Gutachtens
Langfassung des Gutachtens
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