Zitiert: Wie man Verweildauerkonzepte im Interesse Dritter “aushebelt”

SWR Intendant Kai Gniffke weist darauf hin, dass Telemedienkonzepte, die unter anderem die Befristung von Verweildauern je nach Angebot regeln, bald überarbeitet werden – damit z. B. Beiträge der Redaktion „Planet Schule“ (SWR/WDR, abrufbar unter planet-schule.de) auch weiterhin bestmöglich für Schüler*innen zugänglich bleiben. …. Inhalte von „Planet Schule“ werden bereits so lange wie möglich zugänglich gemacht: mindestens fünf Jahre, bei entsprechender Wiederholung im linearen Programm auch länger.

SWR-Pressemitteilung, 22.05.2020 (online)

Zitiert: Unnatürliche Verweildauern in den Mediatheken von ARD und ZDF

Gerade die Regeln zu den Verweildauern in den Mediatheken wirken angesichts moderner Nutzungsgewohnheiten unnatürlich. Daher müssen wir die Verweildauern für Sendungen und auf Sendungen bezogene Telemedien zeitgemäß ausdehnen.

Damit einhergehen muss natürlich eine angemessene Beteiligung der Urheberinnen und Urheber sowie der Produzentinnen und Produzenten. Daher sollen die Anstalten nach dem Entwurf der Rundfunkkommission auch verpflichtet werden, in ihren Geschäftsberichten regelmäßig darzulegen, in welcher Art und Weise dieser Erwartung der Länder Rechnung getragen wird. Weiterlesen Zitiert: Unnatürliche Verweildauern in den Mediatheken von ARD und ZDF

Dokumentiert: Zahl und Kosten der Dreistufentests

„Schätzungen zufolge betragen die Kosten in Deutschland für die gesamte Durchführung aller Tests bis 2011 in Summe bis zu zehn Millionen Euro. Rechnet man mit dem Kostenanteil von rund 63 Prozent aus den Gesamtkosten des ZDF (siehe Tabelle 5) den Anteil für wirtschaftliche Gutachten auf alle Verfahren in Deutschland hoch, ergibt sich ein genäherter Wert von rund 6,3 Millionen Euro. Im Mittelwert liegen daher bei 44 Gutachten die durchschnittlichen Kosten bei rund 143.000 Euro pro wirtschaftlichem Gutachten. Weiterlesen Dokumentiert: Zahl und Kosten der Dreistufentests

ARD will Fictionangebote des ERSTEN länger online anbieten – ohne dies den Produzenten zusätzlich zu vergüten

Der Bayrische Rundfunk hat innerhalb der ARD die Federführung beim ERSTEN. Dies gilt auch für das entsprechende Telemedienangebot. Der Rundfunkrat des Bayrischen Rundfunks ist deshalb für die Dreistufentests für das ERSTE zuständig. Derzeit liegt ihm die „Angleichung der Verweildauern für fiktionale Formatkategorien…

Dokumentiert: Folgen fehlender Sachkenntnis – 24-Stunden-Verweildauer für Sportereignisse bei ARD und ZDF

„Die Übertragungen bestimmter sportlicher Großereignisse zum Beispiel dürfen nur 24 Stunden im Netz stehen. Das galt auch für das WM-Finale zwischen Deutschland und Argentinien. Selbst der mächtige Weltfußballverband aber hätte gar nichts dagegen gehabt, wenn die Partie noch Tage später zu sehen gewesen wäre, denn der Vertrag zwischen der FIFA sowie ARD und ZDF beinhaltete auch die Online-Rechte. Der Gesetzgeber war bei der Formulierung des Passus’ davon ausgegangen, dass solche Rechte grundsätzlich zusätzliche Kosten verursachen.“

 

Tilmann Gangloff in epdmedien, 41/2014