Muss man trotz geringer Rente Rundfunkgebühr bezahlen? Und dies auch, wenn die Rente nur wenig höher als der Hartz-IV-Satz ist und man auch noch Miete bezahlen muss? Auf den ersten Blick sieht es so aus. Schließlich ist im Rundfunkgebührenstaatsvertrag genau… Weiterlesen
Acht Jahre, nachdem sich die Ministerpräsidenten darauf geeinigt, sieben Jahre, nachdem es die Landtage beschlossen hatten und sieben Jahre, in denen die Landesrundfunkanstalten es trotz aller Kritik anders praktizierte, stellt das Bundesverfassungsgericht fest: Wer nur knapp über dem Existenzminimum lebt, den darf die Rundfunkgebühr nicht unter das Existenzminimum drücken. Die Öffentlich-Rechtlichen hatten ursprünglich immer die volle Gebühr erhoben, sobald ein Teilnehmer die Einkommensgrenze auch nur gering überschritten hatte.
Die im finnischen Parlament vertretenen acht Parteien einigten sich am 16. Dezember, zu 2013 die bisherige Haushaltsabgabe auf ein individuelles Einkommensmodell umzustellen. Bisher zahlt jeder Haushalt, der Fernsehen empfangen kann. Die Höhe der Gebühr ist unabhängig davon, wie viele Personen zum Haushalt gehören und wie hoch deren Einkommen ist, eine feste Rundfunkgebühr. 2011 waren es laut epd medien (50-51/2011) 244,90 Euro, 2012 werden es 252,25 Euro sein.
„Wenn wir sehen, dass Gelder in die Spielbank fließen, dann heißt das für uns, KI.KA hat offenbar zu viel Geld und niemand merkt, dass dem Sender dieses Geld fehlt. Das werden wir in unserer Rechnung berücksichtigen“, sagte der Vorsitzende der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) und Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, Heinz Fischer-Heidlberger, im aktuellen Promedia-Interview, meldet sat+kabel.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte Position bezogen. Schon im Oktober letzten Jahres. In einer Stellungnahme zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag weist er darauf hin, dass in Zukunft die Kommunen durch den Staatsvertrag zusätzlich finanziell belastet werden.
Im Interesse seiner rund 12.000 Mitgliedskommunen wies man darauf hin, dass man befürchte, in Zukunft für die vielen Standorte kommunaler Verwaltung mit ihren Beschäftigten sowie die Kraftfahrzeuge mehr an die GEZ abführen zu müssen. Dabei würde man die Standorte aus Gründen der Bürgernähe erhalten sowie um öffentliche Aufgaben in vielen Bereichen z. B. Sicherheit und Ordnung, Bildung und Erziehung, Kinder- und Jugendpolitik sowie Sozialpolitik oder Revierförstereien zu erfüllen, die durch den Gesetzgeber zwingend vorgegeben seien.