Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat laut Bundesverfassungsgericht eine Bestands- und Entwicklungsgarantie. Die Höhe des Rundfunkbeitrags soll den Sendern Bestand und Entwicklung ermöglichen. Dabei darf es zu keiner „Überkompensation“ kommen, so verlangt es die EU. Die Höhe soll zudem staatsunabhängig ermittelt werden. Deshalb gibt es die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Die Sender melden ihren Finanzbedarf bei der KEF an.
Der Bestandsbedarf der Sender ergibt sich aus ihren Angeboten, die alle gesetzlich fixiert sind. So ist die Zahl der Fernsehkanäle sowie der Radiosender per Staatsvertrag nach oben gedeckelt. Zudem haben die Sender Tarifverträgen gerecht zu werden. Um die Höhe der Ausgaben zu ermitteln, ermittelt die KEF für ein Basisjahr den Basiswert der Personal- und Programmaufwendungen sowie des Sachaufwands. Diese Basiswerte schreibt sie dann mit einem medienspezifischen Index fort. Da in den letzten Jahren die Personalaufwendungen öfter stärker gestiegen sind, als vorher angenommen wurde, haben die Sender in anderen Bereichen gekürzt. Wenn die KEF allerdings im Nachgang feststellt, dass die Sender z. B. beim Programmbedarf weniger ausgegeben haben, als man zuletzt bewilligt hatte, dann reduzieren sie den Ansatz, also den Basiswert, entsprechend. Schließlich haben die Sender gezeigt, dass sie mit weniger Geld auskommen. Solche Kürzungen reduzieren also die zur Verfügung stehenden Mittel auf Dauer.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat laut Bundesverfassungsgericht eine Bestands- und Entwicklungsgarantie. Die Höhe des Rundfunkbeitrags soll den Sendern Bestand und Entwicklung ermöglichen. Dabei darf es zu keiner „Überkompensation“ kommen, so verlangt es die EU. Die Höhe soll zudem staatsunabhängig ermittelt werden. Deshalb gibt es die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Die Sender melden ihren Finanzbedarf bei der KEF an.
Der Bestandsbedarf der Sender ergibt sich aus ihren Angeboten, die alle gesetzlich fixiert sind. So ist die Zahl der Fernsehkanäle sowie der Radiosender per Staatsvertrag nach oben gedeckelt. Zudem haben die Sender Tarifverträgen gerecht zu werden. Um die Höhe der Ausgaben zu ermitteln, ermittelt die KEF für ein Basisjahr den Basiswert der Personal- und Programmaufwendungen sowie des Sachaufwands. Diese Basiswerte schreibt sie dann mit einem medienspezifischen Index fort. Da in den letzten Jahren die Personalaufwendungen öfter stärker gestiegen sind, als vorher angenommen wurde, haben die Sender in anderen Bereichen gekürzt. Wenn die KEF allerdings im Nachgang feststellt, dass die Sender z. B. beim Programmbedarf weniger ausgegeben haben, als man zuletzt bewilligt hatte, dann reduzieren sie den Ansatz, also den Basiswert, entsprechend. Schließlich haben die Sender gezeigt, dass sie mit weniger Geld auskommen. Solche Kürzungen reduzieren also die zur Verfügung stehenden Mittel auf Dauer. Weiterlesen
In der entsprechenden Vereinbarung der ARD mit der Produzentenallianz tauchen viele wichtige Schlagworte auf: Kalkulationsrealismus, Rechteteilung und Mitfinanzierung sowie Entwicklungskosten. Daneben werden Anreize für Innovation („Leistungsmodell“) sowie „7 Regeln für einen guten Pitch“ beschrieben. Es ist ein Fortschritt, wenn die Sender in Zukunft auch die Pitching-Kosten ersetzen. Mal sehen, ob und wie diese Ansätze in Zukunft greifen werden, stehen sie doch unter einem Finanzierungsvorbehalt. „Die Mehrkosten für die in den Eckpunkten geregelten Felder wurden von der ARD bei der KEF für die nächste Beitragsperiode ab 2017 angemeldet – somit stehen die Eckpunkte unter dem Vorbehalt, dass die KEF diese Bedarfsanmeldung berücksichtigt.“ Weiterlesen
Die Ergebnisse des ersten ARD-Produzentenberichts, der am 23. September in Stuttgart vorgestellt wurde, fasste Volker Nünning in der Medienkorrespondenz (02.10.2015)zusammen. „Die ARD hat im Jahr 2014 insgesamt 707,1 Mio Euro an Firmen für die Herstellung von Fernsehproduktionen gezahlt. Mehr als zwei Drittel des Gesamtbetrags hätten Unternehmen erhalten, die nicht mit der ARD verbunden seien. … Von den insgesamt 707,1 Mio Euro, die die ARD 2014 an Produzenten zahlte, flossen konkret 493,5 Mio Euro an Unternehmen, bei denen weder eine ARD-Anstalt noch die Degeto direkt bzw. indirekt beteiligt ist. Das entspricht einem Anteil von 69,8 Prozent. Weiterlesen
In dem Positionspapier (pdf) heißt es u.a.: „Film ist und bleibt ein wertvoller und wichtiger Bestandteil in den Programmen der ARD. Die ARD sieht daher in den Produzenten einen unverzichtbaren Partner zur Erfüllung ihres öffentlich-rechtlichen Auftrags. … Einem vielfältigen und leistungsfähigen Produzentenmarkt wird dabei aus Sicht der ARD auch durch verschiedene Formen der Filmfinanzierung entsprochen, welche von voll- über teilfinanzierte Auftragsproduktionen bis hin zum Lizenzkauf reichen können.“
Der von der Produzentenallianz geforderte Umstieg auf das reine Lizenzmodell wird von der ARD abgelehnt. Weiterlesen