Zitiert: „Ossis“ sein ist keine Benachteiligung nach § 1 GG

Ein Redakteur eines ungenannt bleibenden anderen Mediums hatte seinen Vorgesetzten vorgeworfen, ihn fortwährend als dummen „Ossi“ stigmatisiert und gedemütigt zu haben, und forderte wegen der da­rauffolgenden Erkrankung von seinem Verlag ein Schmerzensgeld. Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klage nun vor allem mit…