Gleichwohl ist Medienpolitik ihrer Natur nach interdisziplinär und zwar nicht nur als Forschungsbereich, sondern auch als fachpolitische Praxis. Medienpolitische Entscheidungen wollen ein System beeinflussen, dessen innere Struktur und externe Entwicklungsfaktoren hochkomplex sind. Sie können nur dann einigermaßen wirksam sein, wenn… Weiterlesen
Der Bericht des Europäischen Parlaments über die Lage der Grundrechte in Ungarn betont „die dringliche Notwendigkeit, das sogenannte Kopenhagen-Dilemma zu beheben, demzufolge die EU bezüglich der Achtung der gemeinsamen Werte und Normen durch die Kandidatenländer weiterhin sehr strikt ist, ihr jedoch keine wirksamen Überwachungs- und Sanktionsinstrumente zur Verfügung stehen, sobald diese der EU beigetreten sind“. Als Lösung wird vor allem ein neuer Mechanismus skizziert: So soll die sogenannte Kopenhagen-Kommission – mit intensiver Einbeziehung der Europäischen Grundrechte-Agentur -sicherstellen, dass alle Mitgliedstaaten die gemeinsamen Werte wahren. Die Kommission veröffentlichte im März 2014 eine Mitteilung über einen neuen EU-Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips. Die Schaffung einer wirksamen europäischen Lösung zum Schutz der Werte der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist aber nicht absehbar. Weiterlesen
ARD, ZDF und Deutschlandradio gaben ein Gutachten in Auftrag, um in der Diskussion das neue Rundfunkbeitragsmodell zu unterstützen. So legte der frühere Verfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof sein „Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“[1] im April 2010 vor. Im September 2010 folgte das Rechtsgutachten von Dr. Hans-Peter Bull über „Datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Einführung eines Rundfunkbeitrags“[2], das ARD und ZDF in Auftrag gegeben hatten.[3]
Prof. Paul Kirchhof forderte in seinem Gutachten u.a. mit dem Rundfunkbeitrag
Nicht eine dieser Prämissen wurde im Rundfunkstaatsvertrag zum 1.1.2013 umgesetzt. Nun, nach mehr als fünf Jahren, soll der Zweitwohnungsbeitrag bis zum 30. Juni 2020 abgeschafft werden. Die anderen vier Punkte wurden – was im Einzelfall sicher auch schwierig sein könnte – nicht beklagt. Wenn Paul Kirchhof in dem einen Punkt Recht hatte, warum soll er dann in den anderen irren? Somit hat das Bundesverfassungsgericht neben anderen Dingen der Medienpolitik vier weitere Aufgaben indirekt mit auf den Weg gegeben.
„Bei der Umsetzung des neuen Telemedien-Staatsvertrags wollen die ARD-Anstalten gemeinsam vorgehen. Die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender sollen künftig ihren Schwerpunkt auf Bewegtbild und Ton legen”, berichtet digitalfernsehen.de.
„Wir werden jetzt Gespräche zwischen Onlinern, Juristen und den technisch verantwortlichen Kollegen führen und uns untereinander koordinieren”, sagte laut meedia.de der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm am Dienstag nach der Intendantensitzung in Berlin.
Doch bisher ist der Staatsvertrag noch nicht in Kraft. Und so könnten die Intendantinnen und Intendanten die Spielräume in den genehmigten Grenzen weiter zur Verbreitung für journalistische Inhalte nutzen. Sie müssen derzeit das bestehende Angebot weder verändern noch einschränken. Schließlich dauert das Verfahren, bis der neue Staatsvertrag in Kraft ist, noch einige Monate. Weiterlesen
Wenn die Vorschläge der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten Gesetz werden, dann kommt dies einer medienpolitischen Bankrotterklärung gleich. Sie werden ihrer politischen und gesellschaftlichen Verantwortung und Gestaltungsaufgabe nicht gerecht. Die Medienpolitik ist gefordert, den Sendern einen Rahmen und Auftrag vorzugeben und deren Einhaltung und Umsetzung zu kontrollieren.
Doch den Ministerpräsidenten geht es vor allem darum, dass der Rundfunkbeitrag möglichst nicht steigt. Dies kann nur zur Einstellung von Angeboten führen. Jede dieser Entscheidungen wird zu Protesten führen und es wird genügend Politikerinnen und Politiker geben, die sich dem anschließen. Für die Einstellung von Angeboten wollen sie jedoch nicht verantwortlich sein. Zudem besteht bei der Vollindexierung des Rundfunkbeitrags die Gefahr, dass die Sender zu viel Geld bekommen. Damit könnte die Regelung auf EU-Ebene angegriffen werden. Schließlich sollen die Sender nur so viel Geld erhalten, wie sie brauchen, um ihren Auftrag zu erfüllen. Demzufolge muss erst der Auftrag beschrieben werden. Daraus ergeben sich die benötigten Finanzen. Weiterlesen