Klick-Tipp: Wie Kanzler Kohl das schnelle Internet ausbremste

Deutschland liegt weltweit auf den letzten Plätzen beim schnellen Internet. Das hätte ganz anders laufen können. Schon Kanzler Helmut Schmidt plante den großen Wurf: Glasfaser für ganz Deutschland. Aber sein Nachfolger Helmut Kohl entschied anders: Statt Glasfaser verlegte er Kupferleitungen. Auch um…

Zitiert: Konzerne warnen Nato in offenem Brief vor weltweiten Internet-Folgen von Kabel-Sabotage

Die Zunahme von mutmaßlichen Sabotageakten in der Nord- und Ostsee gefährdet nach Ansicht von Unternehmen wie Vodafone die internationale Internet-Infrastruktur. Angesichts der jüngsten mutmaßlichen Sabotageakte an Unterseekabeln haben sich neun große Telekommunikationsunternehmen am Donnerstag in einem offenen Brief an die Nato, EU…

Zitiert: Politische Kosten im Rundfunkbeitrag – Kabelverbreitung

Für die Kabelverbreitung entstehen für 2021 – 2024 folgende Kosten:

  • ARD              77,892 Mio. €
  • ZDF:              20,000 Mio. €
  • Deutschlandradio: 1,682 Mio. €

ARTE hat die Verhandlungen mit den Kabelnetzbetreibern noch nicht abgeschlossen und für etwaige Zahlungen im Jahr 2017 Rückstellungen gebildet.

Diese Kosten (ca. 5,5 Cent je Beitrag) könnte die Medienpolitik den Sendern ersparen, wenn sie die entsprechenden gesetzlichen Regelungen trifft.

22. KEF-Bericht, S. 103 f. (online)


Zahlen Kabelnetzbetreiber zu Recht Urheberrechtsgebühren?

 

 

Digitalfernsehen.de hatte mich gefragt, ob die Kabelnetzbetreiber zu Recht Urheberrechtsgebühren zahlen oder ob diese nicht gegenüber den Satellitenbetreibern sowie den Betreiber terrestrischer Sendenetze benachteiligt werden. Eine Zusammenfassung des Interviews findet sich hier.

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Verletzen Urheberrechtsgebühren für Kabelprogramme die Technologieneutralität?

 

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) setzt sich mit den umstrittenen Urheberrechtsgebühren für die Einspeisung von TV-Programmen in Kabelnetzen auseinander. Die Urheberrechtsgebühren werden laut §20b Urheberrechtsgesetz fällig. Hier ist festgehalten, dass die Sender die Verwertungsgesellschaften bzw. die Sendeunternehmen für die Kabelweitersendung ihrer Programme zu vergüten haben.

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