Zitiert: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (6. MÄStV)

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

  1. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschließen den als Anlage beigefügten Entwurf eines Sechsten Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Sechster Medienänderungsstaatsvertrag).
  2. Sie werden auf dieser Grundlage die notwendigen Unterrichtungen der Landesparlamente vornehmen.
  3. Sie nehmen in Aussicht, den Staatsvertragsentwurf bis zu ihrer Konferenz am 12. März 2025 zu unterzeichnen.
  4. Die Rundfunkkommission wird ermächtigt, bis zur Unterzeichnung des Staatsvertrages notwendige Anpassungen vorzunehmen.

MPK, TOP 10, 12.12.2024 (online)