Internet gehört zur Lebensgrundlage, titelt SpOn. Laut dem Bundesgerichthof in Karlsruhe ist Internet genauso wichtig wie Autofahren. Deshalb gibt es in Zukunft auch Schadenersatz, wenn der Anschluss tot ist., schreibt der Tagesspiegel. Geklagt hatte ein Nutzer, dessen DSL-Anschluss mehrere Wochen lahmgelegt war. Fällt der Internetanschluss aus, müssen Provider ihren Kunden Schadenersatz zahlen – als Ausgleich für die Einbuße an Lebensqualität, so die Süddeutsche Zeitung.
Das Internet führt damit auf dem kulturellen Feld zu einem grundlegenden Wandel in der Art und Weise, wie und welche geistig-kreativen Inhalte produziert und konsumiert werden. Nicht mehr (nur) die großen Vermarkter und Verwerter entscheiden, wer in den Markt… Weiterlesen
Das Büro für Technikfolgenabschätzung des Bundestags hat eine Studie über „Gesetzliche Regelungen für den Zugang zur Informationsgesellschaft“ vorgelegt. Darin geht es um Fragen vom Breitbandausbau bis zum Datenschutz, also um zahlreiche netzpolitische Handlungsfelder.
In den USA sind die marktführenden Fernsehnetworks ABC, CBS, NBC, Fox und CW nicht mehr in jedem Fall für den harten Kurs, Filme und Serien erst nach deren Ausstrahlung im TV ins Internet zu stellen, berichtet die Funkkorrespondenz.
„Wen interessiert schon, was das Landgericht Köln zur „Tagesschau“-App vom 15.6.2011 meint?“ So hatte der Vorsitzende Richter Dieter Kehl schon vor Wochen gefragt. Seine Wettbewerbskammer werde den Konflikt „nicht zufriedenstellend lösen können“. Vorgestern hatte er dann gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen erklärt: „Ein Gericht kann keine generellen Aussagen zur Medienpolitik machen. Das geht uns nichts an. Wir werden die „Tagesschau“-App nicht verbieten oder nicht nicht verbieten.“ Möglich sei vielmehr nur die Beurteilung einer Momentaufnahme.