Die Nutzung von Facebook-Fanseiten und sogenannten Social Plugins, beispielsweise dem „Gefällt mir“-Button, verstößt gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht. So der Datenschützer Schleswig-Holsteins Thilo Weichert. Nur aufgrund dieser Verstöße gegen den Datenschutz forderte das ULD Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein auf, diese Anwendungen abzuschalten – und kündigte aufsichtsbehördliche Maßnahmen an. Sowohl das Telemediengesetz als auch das Bundesdatenschutzgesetz verlangen, dass Fanpages und „Gefällt mir“-Buttons den Internetnutzern hinreichende Information über die Datenverarbeitung noch Wahlmöglichkeiten anbieten. Auch ist die personenbezogene Datenverarbeitung durch Facebook in den USA rechtllich nicht gerechtfertigt. Weiterlesen
Auf Facebook dagegen muss ich nichts suchen, da kuratieren meine so genannten Freunde die Informationen für mich. Sie werden zu meinen ganz privaten Gatekeepern – und übernehmen als solche langsam die Rolle, die bislang anderen Medien wie der Zeitung… Weiterlesen