Der Bericht des Europäischen Parlaments über die Lage der Grundrechte in Ungarn betont „die dringliche Notwendigkeit, das sogenannte Kopenhagen-Dilemma zu beheben, demzufolge die EU bezüglich der Achtung der gemeinsamen Werte und Normen durch die Kandidatenländer weiterhin sehr strikt ist, ihr jedoch keine wirksamen Überwachungs- und Sanktionsinstrumente zur Verfügung stehen, sobald diese der EU beigetreten sind“. Als Lösung wird vor allem ein neuer Mechanismus skizziert: So soll die sogenannte Kopenhagen-Kommission – mit intensiver Einbeziehung der Europäischen Grundrechte-Agentur -sicherstellen, dass alle Mitgliedstaaten die gemeinsamen Werte wahren. Die Kommission veröffentlichte im März 2014 eine Mitteilung über einen neuen EU-Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips. Die Schaffung einer wirksamen europäischen Lösung zum Schutz der Werte der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist aber nicht absehbar. Weiterlesen Zitiert: Anforderungen an die europäischen Medienpolitik
Zitiert: Warum die Rundfunkdefinition bleibt wie sie ist
Auf EU-Ebene steht die Novellierung der Audiovisuelle Mediendienste – Richtlinie kurz vor dem Abschluss. Inzwischen ist klar, dass auch die novellierte Richtlinie wie bisher zwischen audiovisuellen Mediendiensten (also „Fernsehen“ im herkömmlichen Sinne) und Mediendiensten auf Abruf (dies sind Telemedien im Sinne des…
