Zitiert: Kartellrecht mit kleinen Ausnahmen

Presseverlage sollen dauerhaft vom Kartellverbot ausgenommen werden, wenn sie außerhalb des redaktionellen Bereichs kooperieren wollen. So steht es im Referentenentwurf zur zwölften Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), vorgelegt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Kooperationen im öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk sollen…

Zitiert: Warum ARD und ZDF einen gesetzlichen Auftrag nicht so einfach erfüllen können

Der gesetzliche Auftrag ist in der Theorie unmissverständlich: ARD und ZDF sind ein Rundfunk für die gesamte Gesellschaft. Sie müssen ein Angebot für alle Bürger bereitstellen, unabhängig von deren politischer Gesinnung. Folgt man dieser Prämisse konsequent, müsste es also auch das Ziel…

Zitiert: Öffentlich-rechtlich in Deutschland und Österreich

Warum etwa sollten Intendanz-Kandidaten nicht ihre Ideen fernseh-öffentlich präsentieren – vielleicht nicht im saarländischen Dritten, aber bei der nächsten Wahl zum Chef des bundesweiten ZDF? Ungefähr solch ein großes Theater, wie der ORF es um sich selbst veranstaltet, verdient der öffentlich-rechtliche Rundfunk…

Zitiert: Heimlichtuerei um Milliardenkosten

Deutschland braucht starke öffentliche-rechtliche Medien. Deren Glaubwürdigkeit hängt aber entscheidend davon ab, wie transparent sie mit den ihnen anvertrauten Geldern umgehen. […]

Das eigentliche Problem ist weniger die Existenz öffentlich-rechtlicher Medien als ihr Umgang mit den Beitragszahlern. Wer von allen finanziert wird, muss offenlegen, wofür das Geld verwendet wird. […]

Deutschland braucht starke öffentlich-rechtliche Medien. Aber ihre demokratische Legitimation hängt davon ab, ob sie glaubwürdig, sparsam und transparent handeln.

Franz Feyder, Nordkurier, 29.05.2026 (online)

Zitiert: Öffentlich-rechtliche Sender als Institutionen zur Stärkung der Volkssouveränität

Solche analogen Situationen auch außerhalb der experimentellen Situation, nicht nur punktuell und als Ausnahme, darin läge vielleicht eine Zukunft öffentlich-rechtlicher Anstalten, die sich als „Institution zur Stärkung der Volkssouveränität“ verstünden. Es erforderte allerdings ein erweitertes Berufsbild des Journalisten: Er müsste sich als Öffentlichkeitsarbeiter verstehen und einen partiellen Exodus aus den vielleicht zu groß gewachsenen Funkhäusern, in Pop-up-Redaktionen in einem Landkreis etwa, in der Kuration von „dritten Orten“. Vielleicht auch in spektakulären Begegnungen der Bürger mit sich selbst.

Mathias Greffrath, taz.de, 27.05.2026 (online)