Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) will die juristische Niederlage vor dem Landgericht Potsdam zur Presseähnlichkeit seines Internet-Angebots RBB 24 nicht hinnehmen. Am 25. Juli hatte das Landgericht der Klage von fünf ostdeutschen Presseverlagen gegen den RBB stattgegeben und entschieden, dass das Online-Angebot RBB 24 in der Fassung vom 23. Januar 2017 presseähnlich und damit unzulässig sei (Az.: 2 O 105/17). Dieses Urteil will der RBB nun von der nächsten Instanz überprüfen lassen. Man habe am 6. September Berufung beim Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) eingelegt worden, erklärte Rechtsanwalt Gernot Lehr gegenüber der MK. Lehr ist Partner der Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs, die vom RBB als Prozessvertreterin in dem Gerichtsverfahren engagiert wurde. … RBB-Sprecher Justus Demmer erklärte gegenüber der MK, man habe sich entschieden, gegen das Urteil des Landgerichts in Berufung zu gehen, um aus Sicht des RBB offene Rechtsfragen zu klären, die zum Beispiel die Presseähnlichkeit beträfen. … Weiterlesen Zitiert: Doch noch keine Einigung im Streit um Onlineangebote der ARD – RBB zieht vor das Brandenburgische Oberlandesgericht
Wegen Textflut im Internet: Verleger reichen bei EU Beschwerde gegen Öffentlich-Rechtliche ein
In dem 72-seitigen Schriftsatz, der der F.A.Z. exklusiv vorliegt, prangern die Zeitungsverleger den unrechtmäßigen Einsatz eines Teils „der zu Zwecken der Rundfunkfinanzierung erhaltenen öffentlichen Mittel zweckentfremdet für ein Angebot presseähnlicher digitaler Telemediendienste zu verwenden bzw. diese digitalen Angebote ohne funktionierende Aufsicht uferlos…
