ARD

Warum nicht die Rundfunkgebühr für Internet-Angebote nutzen?

Die AG DOK hat vorgeschlagen, dass 10 Prozent der Einnahmen aus der Rundfunkgebühr für meinungsbildende Angebote im Internet eingesetzt werden. Der Verein Digitale Gesellschaft fragt, warum nicht 1% der Rundfunkgebühr für das Internet eingesetzt werden.

Oftmals wird dann darauf verweisen, dass die Rundfunkgebühr dazu da ist, die Programme von Deutschlandradio, ARD und ZDF zu finanzieren. Doch so stimmt das nicht. Ein Teil der Gebührengelder geht an die Landesmedienanstalten, die die privaten Sender beaufsichtigen sollen. „Die Höhe des Anteils der Landesmedienanstalten beträgt 1,9275 vom Hundert des Aufkommens aus der Grundgebühr und 1,8818 vom Hundert des Aufkommens aus der Fernsehgebühr. Aus dem jährlichen Gesamtbetrag des Anteils aller Landesmedienanstalten erhält jede Landesmedienanstalt vorab einen Sockelbetrag von 511 290,– Euro. Der verbleibende Betrag steht den einzelnen Landesmedienanstalten im Verhältnis des Aufkommens aus der Rundfunkgebühr in ihren Ländern zu.“ So steht es in § 10 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag.

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ARD-Talkshows im westdeutschen Norden am beliebtesten

 

 

Wie eine media control Sonderauswertung laut presseportal.de zeigt, werden die fünf ARD-Talkshows „Anne Will“, „Beckmann“, „Günther Jauch“, „Hart aber fair“ und „Menschen bei Maischberger“ im Nordwesten Deutschlands am häufigsten eingeschaltet.. So liegt der durchschnittliche Marktanteil aller fünf Sendungen in Schleswig-Holstein (13,7 Prozent) und Bremen (12,5 Prozent) derzeit am höchsten.

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Plant der SWR weiterhin zu geringe Einnahmen?

 

 

Laut dem genehmigten Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2012 plane der SWR für das Jahr 2012 mit Erträgen von 1,14 Milliarden Euro, was einer Erhöhung von 1 Million Euro entspricht. Die Aufwendungen sind mit 1,17 Milliarden Euro um 40 Millionen Euro höher angesetzt als im Vorjahr. Weiterlesen

Verlegerklage gegen Tagesschau-App in jetziger Form unzulässig

 

Acht Zeitungsverlage haben gegen die ARD-„Tagesschau“-App geklagt. Dazu wird es dem Landgericht Köln im März 2012 eine zweite mündliche Verhandlung geben. Dies geht laut Funkkorrespondenz aus einem „Hinweisbeschluss“ hervor, in dem die zuständige Kammer den Parteien ihre vorläufige Rechtsauffassung mitteilt. Mehrere Formulierungen in der Klage wie etwa „hörfunk- und/oder fernsehähnlich“ seien zu unbestimmt. Sie seien ungeeignet, das beantragte Verbot zur Verbreitung der „Tagesschau“-App „hinreichend bestimmt zu umschreiben“.

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Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)