Zitiert: Ein Versäumnis von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Es ist ein Versäumnis der öffentlich-rechtlichen Medienhäuser, dass sie ihre Plattformen im Gegensatz zu Spotify nie geöffnet haben. Sich beispielsweise nie als „technischer“, neutraler Kanal zur Nutzung und Verbreitung von Podcasts etabliert haben. Es gibt auch keine öffentlich-rechtliche Podcast-App-Alternative, um alle Podcasts – auch jenseits des öffentlich-rechtlichen Angebots – zu hören.

Sandro Schroeder, uebermedien.de, 22.11.2020 (online)

Zitiert: Das Digitalradio wird als App-Radio zum „Dialog“radio

„Dialogradio heißt aber nicht nur Kommunikation mit den Hörern und Nutzern, es verändert auch das Verhältnis von Programmmachern und Programmnutzern und bedeutet in der Konsequenz: Personalisierung des Radios. Das Dialogradio wird seinen Hörern und Nutzern Angebote machen, Inhalte zu wählen, zu bewerten und zu „skippen“. Das Dialogradio wird auf Vorlieben reagieren und Titel, Genres, Stimmungen auch regionalspezifisch anbieten. Und es wird nicht nur auf Interaktionen, Nutzungszeitpunkte oder Orte reagieren, sondern vielleicht eines Tages mithören und dadurch gezielt auf das Lebensumfeld seiner Nutzer reagieren können. … Weiterlesen Zitiert: Das Digitalradio wird als App-Radio zum „Dialog“radio

Mangel an Ideen für journalistische Apps

Cornelia Wolf untersuchte journalistische Apps etablierter Medienunternehmen (Media Perspektiven 05/2014) Dabei stellte sie vier Dinge fest:   Erstens: „Derzeit besteht ein Trägheitsprinzip in der formalen und inhaltlichen Gestaltung der Apps. Eigenständige journalistische Ideen sind kaum vorhanden, die Apps sind stark an das…

Landgericht Köln sieht Tagesschau-App nicht durch Rundfunkstaatsvertrag gedeckt

 

„Wen interessiert schon, was das Landgericht Köln zur „Tagesschau“-App vom 15.6.2011 meint?“ So hatte der Vorsitzende Richter Dieter Kehl schon vor Wochen gefragt. Seine Wettbewerbskammer werde den Konflikt „nicht zufriedenstellend lösen können“. Vorgestern hatte er dann gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen erklärt: „Ein Gericht kann keine generellen Aussagen zur Medienpolitik machen. Das geht uns nichts an. Wir werden die „Tagesschau“-App nicht verbieten oder nicht nicht verbieten.“ Möglich sei vielmehr nur die Beurteilung einer Momentaufnahme.

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