Der zweite Pfad besteht in der Weiterentwicklung der Qualitätskriterien für Angebote der Anstalten. Der Vorschlag des Zukunftsrats, Schlechterfüllung des Auftrags mit Beitragsabschlägen zu ‚bestrafen’, lässt sich zwar rechtlich nicht umsetzen, aber an der Sinnhaftigkeit einer Qualitätsbeurteilung ändert dies nichts. […]… Weiterlesen