„Vor dem Hintergrund der Protokollnotiz zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die ARD-Landesrundfunkanstalten und die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. in den vergangenen Monaten gemeinsam die nachfolgenden Eckpunkte für die vertragliche Zusammenarbeit im dokumentarischen Bereich ausgelotet, diskutiert und zusammengestellt.
Die ARD-Landesrundfunkanstalten und die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. teilen die Auffassung, dass mit den vorliegenden Eckpunkten ausgewogene Vertragsbedingungen sowie eine faire Aufteilung von Verwertungsrechten gewährleistet werden und hierdurch auch dem Interesse der Fernsehzuschauer an einem bestmöglichen Angebot in der ARD umfassend Rechnung getragen wird.“ (Präambel der Eckpunkte für die vertragliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. und den ARD-Landesrundfunkanstalten für vollfinanzierte Auftragsproduktionen im dokumentarischen Bereich)