Das Oberlandesgericht Köln verhandelte die Verlegerklage gegen die „Tagesschau“-App in der zweiten Instanz. „Wie Richter Hubertus Nolte in der rund 90-minütigen Verhandlung am OLG ausführte, seien in diesem Fall aber die Fragen nach Textlastigkeit, Presseähnlichkeit und (Nicht-)Sendungsbezogenheit höchstwahrscheinlich von nachrangiger Bedeutung und damit nicht entscheidend“, berichtet die Funkkorrespondenz (46/2013). „Vielmehr gehe es letztlich um das Verfahren der Genehmigung der „Tagesschau“-App und des Internetangebots tagesschau.de im Rahmen des Telemedienkonzepts der ARD. Grundsätzlich, darauf verwies Nolte, sei die „Tagesschau“-App lediglich ein anderer technischer Ausspielweg für die Inhalte des Basisangebots tagesschau.de. Weiterlesen