Der Streit um die App der tagesschau findet möglicherweise ein außergerichtliches Ende. „Ich sehe auf beiden Seiten guten Willen, dass wir zu einer Einigung kommen“, sagte ARD-Vorsitzende Monika Piel gegenüber dem Medienmagazin journalist. Nach einem ersten Gespräch Ende November wollen sich Vertreter der klagenden Verleger sowie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in diesen Tagen erneut treffen. Man befinde sich „erfreulicherweise in sehr konstruktiven Gesprächen“, so Piel.
Doch muss man überhaupt miteinander reden? Ein Hinweis des Gerichts macht deutlich, dass die Verleger eine neue Klage vorlegen müssen, wenn sie eine Entscheidung wollen. Zudem müssen sie sich die Frage stellen lassen, warum sie nicht gegen die Ergebnisse der Drei-Stufen-Tests vorgegangen sind. Wenn die Tagesschau-App die Abbildung von Tagesschau.de ist und tagesschau.de im Drei-Stufen-Test so genehmigt wurde, dann geht eine Klage gegen die Tagesschau-App ins Leere.
Doch trotzdem strebe man weiterhin eine Einigung an. Laut FAZ einigte man sich am letzten Mittwoch darauf, dass die öffentlich-rechtlichen Sender in ihren Anwendungen für Smartphones und Tablet-Computer künftig weniger Texte verwenden. (An der Runde nahmen teil: BDZV-Präsident Helmut Heinen, ARD-Vorsitzende Monika Piel, Markus Schächter (ZDF), Lutz Marmor (NDR), Ulrich Wilhelm (BR), Mathias Döpfner (Axel Springer Verlag) und Christian Nienhaus (WAZ)).
Die Sender wollen dann die Einigung mit ihren Gremien besprechen. Doch werden diese sich überhaupt auf einen Kompromiss einlassen? Schließlich haben sie viel Arbeit in den Drei-Stufen-Test gesteckt, sich mit Stellungnahmen und marktlichen Gutachten beschäftigt. Ihr Ergebnis wurde dann noch von den Staatskanzleien rechtlich geprüft. Erst dann gab es die Genehmigung für die Angebote.
Einzelne Rundfunkräte wollten, dass bestimmte Angebote länger im Netz verbleiben, als die Intendanten beantragt hatten. Dies wurde ihnen – aus rechtlichen Gründen – verwehrt. Nur Einschränkungen seien möglich, über die Anträge der Intendanten hinausgehende Verweildauern wären ihnen verwehrt. Nun, nach getaner Arbeit, sollen sie jedoch Ergebnisse zustimmen, die in informellen Gesprächen gefallen sind? Damit würde das Verfahren ad absurdum geführt.
Viel wurde im Zusammenhang mit den Dreistufentests über die neue Macht der Gremien geschrieben und geredet, ein neues Bewusstsein konstatiert. Ob ein solches Bewusstsein real existiert, wird sich daran zeigen, ob die von den Verlegern geforderte Beschränkung der Tagesschau-App ohne Diskussion und vehementen Widerspruch durch die Gremien läuft.
Der nächste Gerichtstermin ist für den 22. März angesetzt.