EuGH: Livestreaming nur mit Zustimmung der Fernsehsender

Britische Fernsehsender hatten gegen das Unternehmen TV Catchup Ltd. geklagt, das ihre frei zugänglichen Fernsehsendungen in Echtzeit über das Internet verbreitet. Dies sei zustimmungspflichtig, weil es sich beim Internet-Streaming um ein „spezifisches technisches Verfahren“ handle, das sich von der ursprünglichen Wiedergabe unterscheide. So der EuGH. „Die Tatsache, dass die Internetnutzer die Fernsehsendung legal und zeitgleich im Fernsehen anschauen könnten, ändere daran nichts“, erklärt die NZZ das Urteil.

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)