Zitiert: Doch noch keine Einigung im Streit um Onlineangebote der ARD – RBB zieht vor das Brandenburgische Oberlandesgericht

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) will die juristische Niederlage vor dem Landgericht Potsdam zur Presseähnlichkeit seines Internet-Angebots RBB 24 nicht hinnehmen. Am 25. Juli hatte das Landgericht der Klage von fünf ostdeutschen Presseverlagen gegen den RBB stattgegeben und entschieden, dass das Online-Angebot RBB 24 in der Fassung vom 23. Januar 2017 presseähnlich und damit unzulässig sei (Az.: 2 O 105/17). Dieses Urteil will der RBB nun von der nächsten Instanz überprüfen lassen. Man habe am 6. September Berufung beim Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) eingelegt worden, erklärte Rechtsanwalt Gernot Lehr gegenüber der MK. Lehr ist Partner der Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs, die vom RBB als Prozessvertreterin in dem Gerichtsverfahren engagiert wurde. … RBB-Sprecher Justus Demmer erklärte gegenüber der MK, man habe sich entschieden, gegen das Urteil des Landgerichts in Berufung zu gehen, um aus Sicht des RBB offene Rechtsfragen zu klären, die zum Beispiel die Presseähnlichkeit beträfen.

Es gehe dem RBB „nicht um eine weitere Auseinandersetzung mit den Verlegern, sondern – im Gegenteil – um die grundsätzliche Beantwortung von derzeit noch nicht abschließend geklärten juristischen Fragen“, erklärte Demmer. Zudem sei „bislang noch unklar, ob und wie der neue Telemedienauftrag tatsächlich umgesetzt wird, da es darin momentan eine neue und eine alte Definition der Presseähnlichkeit“ gebe. Auch deshalb sehe der RBB sich veranlasst, „die rechtlichen Fragen im Hinblick auf die Presseähnlichkeit klären zu lassen“.

 

 

Volker Nünning, Medienkorrespondenz, 1.10.2018 (online)

Kommentar verfassen

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)