EuGH bestätigt Recht auf Kurzberichterstattung für TV-Sender

Der Bezahlfernsehsender Sky Österreich muss dem ORF ein Kurzberichterstattungsrecht einräumen, ohne dass dieser sich an den Erwerbs- und Produktionskosten beteiligen muss. DennFernsehsender dürfen auch ohne exklusive Ausstrahlungsrechte über die Fußball-Europa-League oder andere Großereignisse in Ausschnitten berichten. Der Rechteinhaber könne lediglich eine Kostenerstattung für den technischen Zugang zum Satellitensignal verlangen, urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Kurzberichterstattung dürfe nicht länger als 90 Sekunden pro Ereignis dauern dürfe und sei nur für allgemeine Nachrichtensendungen erlaubt.

 

Pressemitteilung des EuGH

 

Analyse des Urteils von Peter Lehofer

 

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Informationsfreiheit der Bürger bei TV-Kurzberichten zu Fußballspielen und anderen Großereignissen gestärkt.

Tagesspiegel

 

Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, Fernseh-Bilder von Großereignissen zu sehen – auch wenn ein Sender Exklusivrechte erworben hat. Das höchste EU-Gericht hat das Recht auf Kurzberichterstattung in Nachrichtensendungen nun bekräftigt.

FAZ

 

 

ORF musste für Europa League-Kurzberichte nichts zahlen

Standard

 

 

Auch wenn ein Sender für Exklusivrechte, etwa beim Fußball, hohe Summen bezahlt hat, muss er der Konkurrenz Bilder für die Kurzberichterstattung günstig oder kostenlos zur Verfügung stellen.

Süddeutsche Zeitung

 

 

Anders als in Österreich gibt es in Deutschland ein Zugangsrecht zum Ereignis und nicht zum Signal. Weil den meisten Sendern die Produktionskosten für eine kurze Zusammenfassung schlicht zu hoch sind, erwerben sie in der Regel sogenannte „News-Access-Rechte“, bei denen ein fertiges Signal zur Verfügung gestellt wird. In Österreich müssen derweil bereits seit dem Jahr 2010 alle Fernsehsender Kurzberichte gratis zur Verfügung stellen.

DWDL

 

 

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