Kulturstaatsminister Weimer hat mit Sendern und Streamern über die künftige Filmförderung diskutiert. Ein Steueranreizmodell kommt nicht, die Investitionsabgabe wird Gesetz. Doch das hat eine Spezial-Klausel.
„Quid pro quo“ – „etwas für etwas“. Nach diesem, aus dem Lateinischen stammenden Rechtsgrundsatz, wonach eine Person, die etwas gibt, dafür eine angemessene Gegenleistung erhalten muss, will Kulturstaatsminister Wolfram Weimer die Filmförderung des Bundes reformieren. Die Bundesregierung beabsichtigt, ihre Unterstützung der Film- und TV-Produzenten auf 250 Millionen Euro nahezu zu verdoppeln. Dafür müssen audiovisuelle Mediendiensteanbieter, in Abhängigkeit von ihrem Umsatz, ihr wirtschaftliches Engagement in den Filmstandort Deutschland künftig verstärken. […]
Die Öffnungsklausel soll sowohl diese Engagements als auch die bereits hohe Anzahl deutschsprachiger Produktionen der TV-Sender berücksichtigen. […]
der Beratung vom 29. August berichteten, hätten alle Sendervertreter unmissverständlich klargemacht, dass eine Investitionsverpflichtung jetzt zur Unzeit käme, da es weder zusätzlicher Regulierung noch neuer Quoten bedürfe, sondern eines wettbewerbsfähigen, unkomplizierten Steueranreizmodells. Sollte sich eine Investitionsverpflichtung dennoch nicht verhindern lassen, müsse sie zumindest mit einer niedrigen Hauptquote (als Referenz wurde Spanien mit fünf Prozent genannt), ohne Rechtebeschränkungen für nicht geförderte Produktionen, ausgestaltet werden. Ähnlich argumentieren auch die Streamer.
Wolfram Weimer soll demgegenüber deutlich gemacht haben, dass er ein Steueranreizmodell politisch für erledigt halte, berichten Beteiligte der Beratung. […]
Eine Rechteteilung käme nur bei staatlich geförderten Projekten in Betracht.
Helmut Hartung, faz.net, 01.09.2025 (online)