Weil der Stadt klagt gegen den SWR wegen der Berichterstattung über die Rodung einer Streuobstwiese. Der Bürgermeister Christian Walter sieht einen Verstoß gegen Programmgrundsätze und befürchtet Wiederholungsgefahr. […]
Begründet wird die Klage damit, dass der „falsche Eindruck“ trotz einzelner Korrekturen „nicht vollständig beseitigt wurde“. Es bestehe Wiederholungsgefahr. Schließlich solle die Klärung helfen, etwaig Ansprüche auf Schadenersatz oder Gegendarstellung geltend zu machen. Juristisch wird argumentiert, dass die Programmgrundsätze drittschützende Wirkung entfalten. Dabei hilft die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober (Az. 6 C 5.24). […]
Zur F.A.Z. sagt Walter: „Der Feststellungsklage, dass der SWR gegen seine gesetzlich vorgeschriebenen Programmgrundsätze verstoßen hat, kommt insofern eine Signalwirkung zu.“ In der bisherigen Rechtsprechung ist kein Fall ersichtlich, bei dem eine solche Feststellungsklage erfolgreich war.
Jochen Zenthöfer, faz.net, 11.11.2025 (online)

