Zitiert: Was dürfen Politiker:innen – und was nicht?

Fakt ist: Inzwischen ist es gang und gäbe, dass sich deutsche Politiker:innen zu Personalfragen und inhaltlichen Belangen, die Sendungen von ARD und ZDF betreffen, äußern und glauben, ihre Kompetenzurteile zu Sitzmoderationen selbstdarstellungsaffiner Nachwuchstalente wären in irgendeiner Form notwendig oder gefragt.

Das exakte Gegenteil ist der Fall. Und es wird allerhöchste Zeit, daran zu erinnern, wer diese Regel aufgestellt hat: keine Intendant:innen, auch niemand sonst aus dem Dunstkreis der Sender und erst recht nicht irgendwelche dahergelaufenen Wochenendkolumnisten. Sondern: das Bundesverfassungsgericht.

Seit dem ersten Rundfunkurteil von 1961 gilt: Der Staat darf weder unmittelbar oder mittelbar eine Anstalt oder Gesellschaft beherrschen, die Rundfunksendungen veranstaltet […]

Die Rezeption des Urteils besagt, dass der Rundfunk vor mittelbarer oder subtiler Einflussnahme geschützt sein muss. Das ist keine Kleinigkeit. Die Rundfunkfreiheit ist, so das Bundesverfassungsgericht, „schlechthin konstituierend für die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ (4. Rundfunkurteil, BVerfGE 73, 118 von 1986). Sie dient der freien Meinungsbildung – und damit der Funktionsfähigkeit der Demokratie selbst. […]

Politiker:innen dürfen den Programmauftrag definieren. Langfristig, „in abstrakter Weise“, in Staatsverträgen. Sie dürfen über Strukturreformen diskutieren und grundsätzliche Kritik am System äußern. Was sie nicht dürfen, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Rundfunkbeitrag (vom 5. August 2021, Az. 1 BvR 2756/20) formuliert. Das Deutschlandradio fasste das in seinen FAQ zum Urteil laienverständlich so zusammen: „Die Länder dürfen (…) nicht in die Programme eingreifen, etwa, weil ihnen Sendungen oder die Berichterstattung nicht gefallen. Sie dürfen auch nicht die Finanzierung mit der Auftragsdebatte verknüpfen.“ Das sei „verfassungswidrig, weil dann die Sender nicht mehr vor staatlicher Einflussnahme geschützt wären.“

Peer Schrader, dwdl.de, 05.10.2025 (online)

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)