In der Gesetzgebung wird heute immer stärker damit argumentiert, dass ein bestimmtes „Volksempfinden“ zu respektieren sei und dass Leute ein Recht darauf hätten, sich nicht unwohl zu fühlen, auch viele Änderungen im Sexualstrafrecht gehen in dieser Richtung. Es wird immer diffuser, und wir entfernen uns von dem, was mal eine ordentliche juristische Dogmatik war. Das macht mir etwas Angst. Wenn so etwas durchschlägt in den Bereich der Satire-Rechtsprechung, der sowieso von sehr unbestimmten Begriffen geprägt ist, dann ist diese allgemeine Stimmung ein Problem.
Gabriele Rittig, sueddeutsche.de, 02.01.2026 (online)

