Zitiert: VGH Baden-Württemberg prüft Programmvielfalt

Neun Kläger vor dem VGH Baden-Württemberg wollen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Sie bezweifeln die Ausgewogenheit der Berichterstattung. Worum es beim Streit konkret geht.

Darf man den Rundfunkbeitrag verweigern, wenn einem das Programm einseitig erscheint? Diese Frage bekommt nun juristische Schärfe: Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hatte 2025 die Tür für eine inhaltliche Prüfung geöffnet. Auf Basis dieses Urteils verhandelt auf Länderebene nun erstmals der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden- Württemberg über Klagen von mehreren Beitragszahlerinnen und -zahlern zur Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit im gesamten Programmangebot beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR). Die Verhandlungen starten am 14. April und ziehen sich über drei Tage bis zum 16. April. […]

Die Klägerinnen und Kläger sehen in dem Rundfunkbeitrag eine systemwidrige Steuer. Die Länder hätten dafür nicht die gesetzgeberische Kompetenz. Nach Worten des VGH rügen sie aber vor allem die aus ihrer Sicht unausgewogene Berichterstattung: Einseitig „linke“ Parteien und progressive Positionen würden bevorzugt. Außerdem verschwende der ÖRR systematisch Geld. […]

Es geht im Kern darum, auf welcher inhaltlichen Grundlage man sich weigern kann, den monatlichen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hatte im vergangenen Jahr festgehalten, dass auch die Qualität des ÖRR-Gesamtangebots in den Blick genommen werden kann – ausdrücklich in Bezug auf Vielfalt und Ausgewogenheit. Für die Beurteilung wurden hohe Hürden aufgestellt. […]

Der Medienrechtler Wolfgang Schulz, Direktor des Leibniz-Instituts für Medienforschung, hält einen Erfolg der Klägerinnen und Kläger vor dem VGH für unwahrscheinlich. Denn das Bundesverwaltungsgericht habe die Hürden, einen solchen Verstoß gegen inhaltliche Ausgewogenheit hinreichend darzulegen, sehr hoch angesetzt, betont der Professor.

Beanstandungen einzelner Sendungen reichten nicht, ebenso wenig wie etwaige journalistische Fehler. Eine persönliche Unzufriedenheit mit dem ÖRR oder gar nur ein „Bauchgefühl“ seien erst recht kein Argument. Sondern es müsse ein strukturelles und langfristiges Problem im ÖRR- Gesamtprogrammangebot dargelegt werden, eine systematische Einseitigkeit über einen längeren Zeitraum.

Staatsanzeiger, 09.04.2026 (online)

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)