Ein nicht von allen Staatsvertragsländern unterzeichneter Staatsvertrag kann nicht in Kraft treten. Vor diesem Hintergrund sehen die Regeln der Kabinettsarbeit in Sachsen vor, dass Staatsverträge dem Landtag erst nach vollständiger Unterzeichnung zur Zustimmung zugeleitet werden. Bei Medienänderungsstaatsverträgen ist die Unterzeichnung aller 16 Länder erforderlich.
Der Umgang mit nicht vollständig unterzeichneten Staatsverträgen wird in den Ländern unterschiedlich gehandhabt. […]
Die Protokollerklärungen Bayerns und Sachsen-Anhalts, die die abschließende Unterzeichnung des Staatsvertrages unter Vorbehalt stellten, sind maßgeblich auf die aus Sicht der Länder im Ergebnis nicht begründeten Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF zurückzuführen. Auch aus sächsischer Sicht ist nicht zuletzt aus Respekt vor der Entscheidungsgewalt des Bundesverfassungsgerichts die Unterzeichnung eines Staatsvertrages, der gegenwärtig dort streitbefangen ist, nicht angezeigt. […]
Sollten bis zum Ablauf des 30. November 2025 nicht von allen Ländern Ratifikationsurkunden beim Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt worden sein, ist der Staatsvertrag gegenstandslos. Da derzeit keine Bereitschaft von ARD und ZDF erkennbar ist, den Protokollerklärungen von Bayern und Sachsen-Anhalt zu entsprechen, wird die Wahrscheinlichkeit aufgrund des zeitlichen Ablaufs – selbst unter Zugrundelegung außerordentlicher Sitzungstermine – immer geringer, das Ratifikationsverfahren noch abschließen zu können
Sächsisches Staatsregierung in der Antwort auf Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) im Sächsischen Landtag, 21.08.2025 (online)