Die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunk sollte auf fünf Säulen stehen. Eine davon ist der Rundfunkbeitrag. Doch aus dessen Erhöhung und einem neuen Bemessungsmodell wird nichts. Kracht damit alles zusammen? […] Noch im Juni hatte Heike Raab der F.A.Z. gesagt: „Der Reformstaatsvertrag ist mehr als nur der Medienstaatsvertrag. Er ist ein Mantel, der neben dem Medienstaatsvertrag auch den ARD-, ZDF- und Deutschlandradiostaatsvertrag sowie den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag enthält. Damit ist das eine der größten Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der letzten Jahrzehnte.“ […]
Die fünfte Säule ist nun zerbrochen. Die Regierungschefs waren in ihrer Sitzung am 26. September dagegen, diesen Entwurf freizugeben. Mehrere Ministerpräsidenten hatten sich gegen die neue Regelung und gegen eine Beitragserhöhung ausgesprochen. […]
Der Rundfunkbeitrag ist nicht der einzige Streitpunkt bei der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zwölf der vorgesehenen Änderungen sind noch geklammert, das heißt, hier existiert bisher keine Einigung unter den Ländern. Dazu gehören genaue Terminsetzungen oder die Anzahl der Direktoren, aber auch Fragen, die mit dem Auftrag und dem Aufwand der Sender zusammenhängen.
Helmut Hartung, faz.net, 30.09.2024 (online)
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